Nr. 5145108

Förderung | Finanzierung

Noch bis zum 7. Januar 2026 können sich Thüringer Kooperationsprojekte am Wettbewerb um Fördermittel beteiligen. Neu ist, dass dieses Mal die Bedingungen der STEP-Verordnung gelten und auch Nicht-KMUs antragsberechtigt sind. Tipp: Interessierte sollten unbedingt das Beratungs- und Informationsangebot der Thüringer Aufbaubank nutzen. Mehr hier: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/aktuelle-calls?token=_tDO6n02sIbd4UkKTRXolRiUoojZMom2&x-craft-preview=d45c8ff8c694c227509b88cfacd25dd20fc06d73286f91df08d29c347f79dc95cewjesfgjx