BMWE startet Vorgebotsverfahren für dritte Gebotsrunde für CO₂-Differenzverträge


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Vorverfahren für die Gebotsrunde 2027 des Förderprogramms CO₂-Differenzverträge gestartet. Die Teilnahme am Vorverfahren ist eine zwingende Voraussetzung für die ab Mai 2027 angesetzte Gebotsrunde. Das Vorverfahren ist bis zum 14. Dezember 2026 geöffnet. Im Fokus der anstehenden Runde stehen Wasserstoff, Carbon Capture and Utilization/Storage (CCU/S), aber auch Prozesswärme. Bei letzterer liegt der Fokus auf Hochtemperaturprozessen, die etwa beim Brennen von Ziegeln, beim Aufschmelzen von Glas-Rohstoffen oder bei der Reduktion von Metallerzen zum Einsatz kommen. Hierfür wird ein Teil des Förderbudgets reserviert.
Insgesamt sind für die CO₂-Differenzverträge im Bundeshaushalt 2027 8,7 Milliarden Euro eingeplant, das meiste davon für die Gebotsrunde 2027. Dafür bedarf es noch einer beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU-Kommission. Die Mittel stehen außerdem noch unter Parlamentsvorbehalt zum Beschluss des Haushalts. In dieser Förderrunde sind zum ersten Mal branchenspezifische Förderbudgets vorgesehen, welche in der Höhe aber erst nach Abschluss des Vorverfahrens basierend auf der Teilnahme am Vorverfahren festgelegt werden. Bereits bekannt ist, dass für Wasserstoff bei entsprechender Nachfrage mindestens 1,5 Milliarden Euro an Mitteln bereitstehen sollen.
Das zweite Gebotsverfahren ist am 9. September 2026 zuende gegangen. Das Auktionsvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro wurde in den Angeboten deutlich überzeichnet. Über die bezuschlagten Projekte ist noch nichts bekannt.
Basis des aktuellen Förderaufrufs ist weiterhin die im Mai 2026 veröffentlichte Förderrichtlinie CO₂-Differenzverträge, welche gemeinsam mit weiteren Informationen zum Vorverfahren hier abrufbar ist.