Selbständig im Nebenerwerb
Nebenerwerb bietet unterschiedliche Vorteile
Als Gründerin und Gründer können Sie Waren und Leistungen beziehen, für Ihr Angebot werben und sehen, wie die “Unternehmung” anläuft. Sie lernen Höhen, aber auch Tiefen des Geschäftes kennen. Folgt ein Wachstum, kann auf einer soliden Basis entschieden werden, ob und wann ein Haupterwerb daraus entstehen soll. Das Risiko ist begrenzt und der Weg oft einfacher.
Wird ein Beschäftigter sozialversicherungspflichtig eingestellt, greift die Vermutungsregelung des Gesetzes, die Selbstständigkeit werde hauptberuflich ausgeübt. Eine evtl. bestehende gesetzliche Pflichtversicherung (z. B. als Arbeitnehmer) würde dann entfallen. Man müsste sich als Selbstständiger selbst versichern. Gewerberechtlich und steuerrechtlich gelten die Bestimmungen analog zum Hauptgewerbe. Wir empfehlen den Besuch unserer Erstberatung Gründung.