Meistergründungsprämie – ab 2026 auch im Bereich IHK und Gartenbau


Die Richtlinie zum Förderprogramm „Meistergründungsprämie“ wurde auf Initiative der Thüringer Industrie- und Handelskammern hin überarbeitet. Die neue Richtlinie ist mit geänderten Randbedingungen zum 01.01.2026 in Kraft getreten.
Ab sofort können auch Gründungen/ Übernahmen oder tätige Beteiligungen von Absolventen mit IHK-Prüfungsabschluss bzw. Prüfungsabschluss bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gefördert werden. Dies gilt jedoch nur mit Abschluss nach dem 01.01.2026 und DQR-Niveau 6 oder 7.
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie muss der Förderantrag sowie die Bewilligung der Zuwendung
vor einer Gründung/ Übernahme bzw. tätigen Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen erfolgen.
Mit der Antragstellung kann jedoch ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden kann.
Informieren Sie sich durch eine qualifizierte Beratung (Fördervoraussetzung) zu dem Gründungs-, Übernahme- bzw. Beteiligungskonzept bei der zuständigen Kammer.
Programmdetails und die Bedingungen zur Ausbildungsprämie entnehmen sie bitte den
Informationen der Thüringer Aufbaubank.
Es ist ausschließlich eine digitale Antragstellung über das Thüringer Förderportal möglich.