ERP-Gründerkredit - Startgeld (067)
ERP-Gründerkredit - Startgeld (Programm-Nr. 067)
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Die Fünf-Jahres-Frist beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt, dem Datum der ersten Umsatzerzielung.
Überblick:
- Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
- Existenzgründung und Festigung des Geschäftsbetriebes bis 5 Jahre nach Gründung
- KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos
- kein Eigenkapital erforderlich
Was wird gefördert?
- bis zu 200.000 EUR Kredit, um ein Unternehmen zu gründen, einzurichten und auszustatten
- Investitionen für
- Grundstücke und Gebäude
- Maschinen und Anlagen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände
- Baukosten
- Firmenfahrzeuge
- Lizenzen und Patente, Software
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingmaßnahmen
- Beratungskosten
- liquide Mittel
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer
- Unternehmensnachfolger
- kleine Unternehmen
Wie wird gefördert?
- Konditionen aus der Konditionenübersicht
- Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 200.000 EUR je Gründer bei einem Gründerteam
- davon bis zu 80.000 EUR für Betriebsmittel
- Förderung bis 100 Prozent der Investitionskosten
- 100 Prozent Auszahlung
- Rückzahlung mit Tilgungsrechner berechnen
- Sicherheiten sind mit der Hausbank zu vereinbaren
Antragstellung
- Antrag bei Hausbank stellen
- Zusage abwarten und Vorhaben starten