ERP-Gründerkredit - Startgeld (067)


ERP-Gründerkredit - Startgeld (Programm-Nr. 067)

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Die Fünf-Jahres-Frist beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt, dem Datum der ersten Umsatzerzielung.

Überblick:
  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
  • Existenzgründung und Festigung des Geschäftsbetriebes bis 5 Jahre nach Gründung
  • KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos
  • kein Eigenkapital erforderlich
Was wird gefördert?
  • bis zu 200.000 EUR Kredit, um ein Unternehmen zu gründen, einzurichten und auszustatten
  • Investitionen für
    • Grundstücke und Gebäude
    • Maschinen und Anlagen
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände
    • Baukosten
    • Firmenfahrzeuge
    • Lizenzen und Patente, Software
  • Betriebsmittel
    • Warenlager
    • Personalkosten
    • Mieten
    • Marketingmaßnahmen
    • Beratungskosten
    • liquide Mittel
  • Material- und Warenlager
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Wer wird gefördert?
  • Existenzgründer
  • Unternehmensnachfolger
  • kleine Unternehmen
Wie wird gefördert?
  • Konditionen aus der Konditionenübersicht
  • Kredithöhe und Auszahlung
    • bis zu 200.000 EUR je Gründer bei einem Gründerteam
    • davon bis zu 80.000 EUR für Betriebsmittel
    • Förderung bis 100 Prozent der Investitionskosten
    • 100 Prozent Auszahlung
    • Rückzahlung mit Tilgungsrechner berechnen
    • Sicherheiten sind mit der Hausbank zu vereinbaren
Antragstellung
  • Antrag bei Hausbank stellen
  • Zusage abwarten und Vorhaben starten