Verlängerung Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate


Das Bundeskabinett hat die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2026, verlängert. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf die Verlängerung verständigt.