Darlehensvermittler § 34k GewO
Der Nachweis der Sachkunde für die gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehensverträgen nach § 34k der Gewerbeordnung (GewO) kann durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK / Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ erbracht werden.
Der erste Prüfungstermin bei der IHK Ostthüringen zu Gera ist für Anfang Dezember 2026 vorgesehen.
Sobald die Prüfungstermine freigeschaltet sind, ist die Anmeldung über den untenstehenden Link möglich.
Melden Sie sich bitte online an:
Online-Anmeldung zur Prüfung „Sachkundeprüfung Darlehensvermittler § 34k GewO“
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