Bewachungsgewerbe
Der Nachweis der Sachkunde für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a der Gewerbeordnung kann durch eine Prüfung erbracht werden.
Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang verfügen, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.
Ihr Vorteil bei der IHK Ostthüringen: Schriftliche und mündliche Prüfung findet am gleichen Tag statt!
Ab dem 01.07.2025 ändert sich die Bewertungsskala der schriftlichen Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Anmeldungen für die Prüfungstermine ab Juli 2025 werden voraussichtlich spätestens ab Juni möglich sein. Sobald der genaue Zeitpunkt feststeht, ab dem Sie sich für die Termine nach dem 01.07.2025 anmelden können, werden wir diesen hier veröffentlichen.