Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Die Teilnahme an einer IHK-Prüfung ist an bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gebunden. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Rechtsverordnungen des Bundes oder Rechtsvorschriften der IHK. Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn den Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung.
Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich und dem Antrag beizufügen:
  • beruflicher Werdegang
  • Zeugniskopie der bestandenen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
  • Bescheinungen der/des Arbeitgeber/s über die erworbene Berufspraxis
Auf der Seite Fortbildungsprüfungen von A-Z  die können Ihren Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung online stellen und die erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen hochladen.
Hinweise:
  1. Über das Ergebnis der Zulassung werden Sie schriftlich informiert.
  2. Eine Zulassung ersetzt nicht die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.
  3. Informationen, Prüfungstermine sowie die Online-Anmeldungen zur Prüfung finden Sie auf der Seite Fortbildungsprüfungen von A-Z.
  4. Die Gebühr für die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung entnehmen Sie bitte dem aktuellen IHK-Gebührentarif.