Bildung ist Zukunft

Ausbildungsnachweis

Gemeinsam mit dem Berufsbildungsausschuss hat die IHK Fulda allgemeine Regeln für das Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) festgelegt.
Diese Vorgaben gelten für alle Azubis, die bei der IHK Fulda registriert sind. Auch wenn der Azubi eine Berufsschule außerhalb des Landkreises Fulda besucht oder seine Prüfung bei einer anderen IHK absolviert, muss er sich an diese Regeln halten.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, das Führen des Berichtsheftes während der Ausbildungszeit zu ermöglichen und dies regelmäßig zu überprüfen. Der Azubi muss den Nachweis im IHK-Bildungsportal hochladen.
Das Berichtsheft ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Erfolgt kein Upload im IHK-Bildungsportal, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Die Berichte müssen bis zum letzten Tag der Ausbildung geführt und rechtzeitig – also bis zum jeweiligen Anmeldeschluss – im Rahmen der Prüfungsanmeldung hochgeladen werden.
WRF
Marvin Kemmler
Ausbildung
Gewerblich-technisches und kaufmännisches Prüfungswesen