Benennungen
Der Gesetzgeber fordert die Marktkenntnis der öffentlichen Auftraggeber. Diese sind dafür verantwortlich, die Leistungen zu einem angemessenen Preis an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben.
Die ABSt Hessen unterstützt hessische Vergabestellen, den Bieterkreis mit neuen Bewerbern zu erweitern, und benennt dem Auftraggeber unentgeltlich weitere fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen für beschränkte Ausschreibungen, Markterkundungen und Freihändige Vergaben. Dies ist auch überregional durch die Vernetzung aller Auftragsberatungsstellen möglich. Für den Auftraggeber und die Unternehmen ist dieser Service kostenfrei.
Benennungsregister
Hessische Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, und sich im Benennungsregister eintragen möchten, bitten wir, uns den Nachweis der Mitgliedschaft bei einer hessischen Kammer, durch eine Mitgliedsbescheinigung oder Beitragsrechnung, (auch eingescanntes Bild) nachzuweisen. Ohne dieses Dokument können Sie die Online-Registrierung nicht abschließen. Nach einer Freigabe durch uns sind die Unternehmen für künftige Benennungen im neuen Register aufgenommen.
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