Investitionsförderung für KMU "Digital jetzt"

Mit der Förderung "Digital jetzt" des BMWI können Einzelunternehmen Zuschüsse bis zu 50.000 Euro für Hard- und Software sowie die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden beantragen.
Das neue Investitionszuschussprogramm unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Mitarbeitenden in zwei Modulen:
  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, insbesondere Hard- und Software
  • Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zu Digitalthemen
 Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um den Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden befähigt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die Digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen.
 

Gegenstand der Förderung

  • Modul 1: Gefördert werden Investitionen in konkrete digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
  • Modul 2: Gefördert werden Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Förderhöhe

Die Zuschüsse werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße bis zum 31.12.2021 wie folgt:
 
–Bis 50 Mitarbeitende: bis zu 50 Prozent
–Bis 250 Mitarbeitende: bis zu 45 Prozent
–Bis 499 Mitarbeitende: bis zu 40 Prozent
 
Danach:
 
–Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent
–Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35 Prozent
–Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30 Prozent
 
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17 000 Euro im Modul 1 sowie bei kombinierter Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3 000 Euro. Hintergrund für recht hohen Untergrenzen sind vorhandene Länderprogramme, die weniger hohe Segmente abdecken und das Bestreben, diese sinnvoll zu ergänzen.
 
 Alle Infos zum Programm gibt es unter www.gemeinsam-digital.de.