Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
- Sie beziehen aktuell ALG I und wollen sich selbstständig machen?
- Wer kann einen Antrag stellen?
- Was ist noch zu beachten?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Weitere Voraussetzungen
- Wer kann die Stellungnahme ausfertigen?
- Welche Unterlagen benötigen wir für die Stellungnahme?
- Kostenfreie Plattform für den Businessplan
Sie beziehen aktuell ALG I und wollen sich selbstständig machen?
Mit dem Gründungszuschuss kann die Agentur für Arbeit den Sprung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) in die Selbstständigkeit fördern. Der Gründungszuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der Startphase der Existenzgründung. Ein großer Vorteil: Der Zuschuss ist steuerfrei und muss im Anschluss nicht zurückgezahlt werden. Doch Achtung, das Zuschussprogramm ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Die Rechtsgrundlage ist der Paragraf 93 des Sozialgesetzbuch III.
Wer kann einen Antrag stellen?
ALG I-Empfänger mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I können den Gründungszuschuss beantragen. Die Antragstellung ist bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit möglich.
Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können auch dann einen Gründungszuschuss erhalten, selbst wenn ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld weniger als 150 Tage beträgt oder sie keinen Anspruch darauf haben.
Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können auch dann einen Gründungszuschuss erhalten, selbst wenn ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld weniger als 150 Tage beträgt oder sie keinen Anspruch darauf haben.
Was ist noch zu beachten?
- Der Antrag ist vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Oftmals wird zusammen mit dem Förderantrag auch die Eingangsbestätigung der Gewerbeanmeldung angefordert.
- Der Gründungszuschuss kann längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für die Altersrente gezahlt werden.
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Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist in zwei Phasen aufgeteilt:
- Erste Phase – sechs Monate: Zur Sicherung des Lebensunterhalts wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) plus 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt.
- Zweite Phase – weitere neun Monate: Eine Monatspauschale von 300 Euro kann als Zuschuss zur sozialen Absicherung direkt bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Nachweis einer intensiven Geschäftstätigkeit und eine hauptberufliche unternehmerische Aktivität sind erforderlich.
Rechnen Sie hier die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I aus: Selbstberechnungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit.
Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Weitere Voraussetzungen
Für die Agentur für Arbeit hängt der Erfolg einer tragfähigen Existenzgründung maßgeblich davon ab, ob die antragstellende Person über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um ein Unternehmen zu gründen und zu leiten. Die unternehmerischen Fähigkeiten müssen daher nachvollziehbar dargelegt werden. Bei der Eignungsprüfung wird auch eine frühere Selbstständigkeit und die Gründe für die Beendigung dieser Unternehmensgründung bewertet.
Die selbstständige Tätigkeit muss die Arbeitslosigkeit beenden und daher einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen.
Wer kann die Stellungnahme ausfertigen?
- Industrie- und Handelskammern,
- Handwerkskammern,
- berufsständische Organisationen (zum Beispiel Architekten-, Ingenieurkammer),
- Fachverbände,
- Kreditinstitute,
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Unternehmensberater,
- örtliche Wirtschaftsförderung.
Wichtig: Zur Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung durch die Industrie- und Handelskammer Fulda müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Gründung erfolgt im Bezirk der IHK Fulda.
2. Bei dem Gründungsvorhaben handelt es sich um eine gewerbliche Gründung mit Zugehörigkeit zur IHK Fulda.
1. Die Gründung erfolgt im Bezirk der IHK Fulda.
2. Bei dem Gründungsvorhaben handelt es sich um eine gewerbliche Gründung mit Zugehörigkeit zur IHK Fulda.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Stellungnahme?
Damit die Tragfähigkeit der Gründungsidee bescheinigt werden kann, benötigen wir nachfolgende Unterlagen:
- das ausgefüllte Formular “Antrag auf Stellungnahme der fachkundigen Stelle” der Agentur für Arbeit
- das beschreibbare PDF-Formular “Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung” inklusive Kundennummer der Agentur für Arbeit
- Businessplan Textteil (Aussagefähige Beschreibung des Vorhabens beziehungsweise der Geschäftsidee)
- Finanzplan (Zahlenteil) mit:
- Privater Finanzbedarf, typisch für einen Monat in den ersten drei Jahren
- Umsatzplanung für 36 Monate
- Rentabilitätsvorschau für 36 Monate auf Monatsbasis
- Liquiditätsplan für 36 Monate auf Monatsbasis
- Kapitalbedarfsplan
- Finanzierungsplan
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der fachlichen Eignung: Zeugnisse, Arbeitszeugnisse und Genehmigungen
- Falls erforderlich, die Begründung der letzten Geschäftsaufgabe/n
Kostenfreie Plattform für den Businessplan
Mit dem kostenfreien Businessplan-Tool Unternehmenswerkstatt Deutschland ist allein oder im Team das Aufstellen eines Businessplans, inklusive Finanzplan, möglich. Eine umfangreiche Wissensdatenbank und die kompetente Beratung durch einen IHK-Experten erleichtern die Umsetzung.
Schritte zur Anmeldung:
- Registrierung mit Vor- und Nachnamen sowie einer E-Mail-Adresse
- ein Projekt erstellen
- Typ des Projekts bestimmen, z. B. Existenzgründung
- Los geht’s: den ersten Businessplan erstellen oder im Bereich Dokumente den bereits vorhandenen Businessplan (PDF-Datei) sowie weitere benötigte Unterlagen hochladen
