Informationen für Anlagevermittler
Seit Januar 2010 sind Mitarbeiter von Wertpapierhandelsunternehmen verpflichtet, Beratungsgespräche schriftlich zu dokumentieren. Es entfällt außerdem die kurze Sonderverjährungsfrist bei fehlerhafter Beratung. Emittierende Unternehmen müssen bei ihren Produktinformationen über Anlageprodukte ein neues Transparenzgebot berücksichtigen.
Dazu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt mit Hinweisen zur Anlagevermittlung veröffentlicht. Unter anderem werden der Begriff der Anlagevermittlung präzisiert und die Erlaubnispflicht und mögliche Ausnahmen erläutert.
„Diese Klarstellungen helfen der Branche und beseitigen Unsicherheiten”, sagt Martin Proba, Geschäftsbereichsleiter der IHK. „Es werden bestehende Unsicherheiten in der Branche aus dem Weg geräumt, da nun der Geltungsbereich eindeutig beschrieben ist.”
Bei den "Externen Links" finden Sie das Merkblatt der BaFin