Mautpflichtige Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
Das Bundesverkehrsministerium hat einen erweiterten Mautbefreiungstatbestand für landwirtschaftliche Fahrzeuge geschaffen.
Das heißt,
- landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h von der Lkw-Maut ausgenommen.
- unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben üblichen Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 GüKG mautfrei.
- Damit soll verhindert werden, dass land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit unnötiger Bürokratie und Kosten belastet werden.
Weitere Informateionen finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr.