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Nr. 3183598

Gefahrgut (1)

Wenn ein Unternehmen im weitesten Sinn an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, muss dieses Unternehmen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragte:n bestellen. Wird Gefahrgut direkt von Unternehmen transportiert, müssen die Fahrer:innen die Sachkunde zum Gefahrgutfahrer:in besitzen.