Gefahrgut

Gefahrgutfahrer:in

Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Lange galt dies nur, wenn Fahrzeuge für die Beförderung eingesetzt wurden, deren höchstzulässige Gesamtmasse 3,5 t (inkl. Anhänger) übersteigt. Am 1. Januar 2007 ist diese Gewichtsgrenze entfallen. Jetzt müssen alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeuges, im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Die Gefahrgutstelle für den Bezirk der IHK Fulda wird von der IHK Lahn-Dill betreut. Nähere Informationen zum Gefahrgutbeauftragten finden Sie auf der Homepage der IHK Lahn-Dill.
Für weitere Fragen zur Prüfung sowie zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an
Frau Simone Hedrich-Schmidt, 06441 9448-1520
Elke Walther, 06441 9448-1530

Gefahrgutbeauftragte:r

Wenn ein Unternehmen im weitesten Sinn an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, etc.), muss dieses Unternehmen in der Regel eine:n Gefahrgutbeauftragte:n bestellen. Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeit auferlegt, die es zu beachten gilt. Nicht immer ist klar, ob ein Unternehmen tatsächlich 'Beteiligter‘ im Sinne der Gefahrgutvorschriften ist.

Die Gefahrgutstelle für den Bezirk der IHK Fulda wird von der IHK Lahn-Dill betreut.Nähere Informationen zum Gefahrgutbeauftragen finden Sie auf der Homepage der IHK Lahn Dill.
Prüfungstermine der IHK Lahn Dill finden Sie unter weitere Informationen.  

Für weitere Fragen zur Prüfung sowie zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an:
Frau Simone Hedrich-Schmidt,  06441 94 48-1520
Elke Walther, 06441 94 48-1530