1. Amtliche Bekanntmachung IHK-Wahl

Die Wahlperiode der Mitglieder der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Fulda läuft nach 5jähriger Dauer am 31.03.2024 aus. Es sind daher Neuwahlen durchzuführen.
Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitglieder. Das Wahlrecht kann nicht von IHK-Mitgliedern ausgeübt werden, bei denen der Tatbestand des§ 2 Abs. 3 der Wahlordnung (WO) vorliegt.
Die Vollversammlung hat am 09.03.2023 nach § 8 der Wahlordnung einen Wahlausschuss gewählt, bestehend aus
Reiner Mück
Vorsitzender
Geschäftsführer der Firma
FuldaEnergie Immobilienservice GmbH,
Nikolausstr. 12, 36037 Fulda
Jennifer Neidhardt-Weber
Stellvertreterin
Geschäftsführerin der Firma
Neidhardt Werbe GmbH,
Lindenstr. 30, 36037 Fulda
Claudia Gärtner von Rhein
Beisitzerin
Geschäftsführerin der Firma
Hotel am Dom GmbH,
Wiesenmühlenstaße 6, 36037 Fulda
Peter Henkelmann
Beisitzer
ehemaliger Geschäftsführer der Firma
MEDIA Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Fulda,
Ulmenweg 17, 36364 Bad Salzschlirf
Hubert Röbig
Beisitzer
Vorstandsmitglied der
Stiftung Seara,
Bahnhofsweg 10, 36145 Hofbieber
Die Änderung der Wahlordnung (WO) vom 09.03.2023 wurde in der WRF 05/2023 veröffentlicht. Die aktuelle WO ist unter Dokumenten-Nr. 4504110 online einsehbar und liegt in der IHK, Heinrichstr. 8, 36037 Fulda montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:30 Uhr zur Einsicht aus.
Der Wahlausschuss ist am 13.06.2023 zusammengetreten und gibt folgendes bekannt:
  1. Die Wahl erfolgt gern.§ 7 Wahlordnung in schriftlicher und zusätzlich in elektronischer Form. Die Wahlunterlagen werden ab dem 17. Januar 2024 versandt. Sollten die Unterlagen den Wahlbe­rechtigten nicht bis zum 20. Januar 2024 zugegangen sein, wird um unverzügliche Benachrichti­gung des Wahlausschusses gebeten.
  2. Die Wahlfrist beginnt mit Zugang der Wahlunterlagen und endet am 20. Februar 2024. Die Wahl findet durch schriftliche oder elektronische Stimmabgabe statt. Bei schriftlicher Stimmabgabe muss der Wahlbrief bis spätestens am 20. Februar 2024 - 16:00 Uhr - bei der IHK eingegangen sein. Die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe endet am 20. Februar 2024 - 12:00 Uhr.
  3. Die Wählerlisten können vom 26.09. bis 11.10.2023 in der der Industrie- und Handelskammer, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:30 Uhr eingesehen werden.
  4. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, also in der Woche vom 12.10. bis 18.10.2023 (Eingangsstempel) schriftlich beim Wahlausschuss ein­zulegen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 WO). IHK-Mitglieder, die mehreren Wahlgruppen angehören, werden hiermit aufgefordert, dem Wahl­ausschuss innerhalb der gleichen Frist schriftlich mitzuteilen, in welcher Wahlgruppe sie ihr Stimmrecht ausüben wollen (§ 9 Abs. 3 WO).
  5. Alle Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, in der Zeit vom 26.09. bis 23.10.2023 - 16:00 Uhr - Wahlvorschläge bei dem Wahlausschuss schriftlich einzureichen (§ 9 Abs. 4 WO).
  6. Die Wahlgruppen wählen jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern in die Vollversammlung (§ 6 Abs. 4 WO):
    Wahlgruppe 1: Bergbau, Industrie, Banken- und Kreditinstitute sowie Versorgungsunternehmen
    Wahlbezirk Fulda Stadt 10 Mitglieder
    Wahlbezirk Fulda Land 4 Mitglieder
    Wahlbezirk Hünfeld 2 Mitglieder
    Wahlgruppe 2: Großhandel
    IHK Bezirk 2 Mitglieder
    Wahlgruppe 3: Einzelhandel
    Wahlbezirk Fulda Stadt 3 Mitglieder
    Wahlbezirk Fulda Land 2 Mitglieder
    Wahlbezirk Hünfeld 1 Mitglied
    Wahlgruppe 4: Handelsvertreter, Immobilienmakler, Kreditvermittler und Versicherungsgewerbe
    IHK Bezirk 1 Mitglied
    Wahlgruppe 5: Verkehrsgewerbe
    IHK Bezirk 2 Mitglieder
    Wahlgruppe 6: Hotel- und Gaststättengewerbe
    IHK Bezirk 1 Mitglied
    Wahlgruppe 7: Sonstige Dienstleistungen
    IHK Bezirk 7 Mitglieder
  7. Jede Kandidatenliste (= Summe der Wahlvorschläge je Wahlgruppe bzw. je Wahlbezirk) soll min­destens einen Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgruppe bzw. dem Wahlbezirk zu wählen sind, § 10 Abs. 6 WO.
  8. Der Schriftverkehr hinsichtlich der Durchführung der Wahl ist ausschließlich mit dem Wahlaus­schuss zu führen.
    Anschrift: Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Fulda, Postfach 16 52, 36006 Fulda
    Fax: 0661/28477
    E-Mail: wahlausschuss@fulda.ihk.de
gez. der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Fulda
Reiner Mück
Jennifer Neidhardt-Weber
Claudia Gärtner von Rhein
Peter Henkelmann
Hubert Röbig