Amtliche Bekanntmachung: Übertragung eCarnet
Beschluss über die Übertragung des eCarnets an die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Sachverhalt:
Eine hoheitliche Aufgabe der Industrie- und Handelskammern im Bereich International ist das Bescheinigen von Carnets. Ein Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft und erleichtert die vorübergehende Einfuhr ins Ausland – ohne Hinterlegung einer Zollkaution. Ein Carnet kann für Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung, die vorübergehend ins Ausland mitgenommen werden möchte, genutzt werden.
Ab Januar 2023 bietet die IHK Digital GmbH den IHKn sowie den Firmen die elektronische Beantragung eines Carnets an. Dem Kunden besteht die Möglichkeit, den Carnet-Antrag elektronisch per Web-Anwendung bei den IHKn zu beantragen. Die zuständige IHK kann das Carnet digital bearbeiten sowie bewilligen und druckt es für den Kunden in Papierform zur Abholung aus. Im zweiten Schritt ist man durch die elektronische Carnet-Ausstellung direkt mit der International Chamber of Commerce (ICC) integriert.
Folgende Kosten entstehen für die Einrichtung des eCarnets:
| Projektkosten | 4.165,00 Euro brutto einmalig pro IHK |
| Entgeld | 14,00 Euro brutto pro Carnet |
| Servicedesek & Support | 2.142,00 Euro brutto jährlich pro IHK |
Die Anzahl der ausgestellten Carnets der IHK Fulda der letzten Jahre betrug:
| 2019 | 30 Carnets |
| 2020 | 26 Carnets |
| 2021 | 20 Carnets |
| 2022 | 23 Carnets (bis November 2022) |
Die bisherige Ausstellungsgebühr pro Carnet betrug 15,00 Euro. Diese soll ab 2023 auf 95,00 Euro angehoben werden.
Da die Anschaffungskosten sowie die jährlichen Servicekosten im Verhältnis zu den jährlich ausgestellten Carnets sehr hoch ist, will die IHK Fulda eine Kooperation mit der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern eingehen und das Aufgabengebiet des elektronischen Carnets übertragen.
Solang noch eine manuelle Ausstellung seitens des DIHK und des Zolls möglich ist, und die Kunden es wünschen, werden die Carnets von der IHK Fulda weiterhin manuell ausgestellt.
Beschluss:
Die Vollversammlung der IHK Fulda stimmt der Übertragung des eCarnets vorbehaltlich der Übernahme an die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern zu. Die Vollversammlung ermächtigt Präsident und Hauptgeschäftsführer, mit der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Fulda, 8. Dezember 2022
gez. Dr. Christian Gebhardt, Präsident & Michael Konow, Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer Fulda
gez. Dr. Christian Gebhardt, Präsident & Michael Konow, Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer Fulda
Genehmigt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Wiesbaden mit dem Schreiben vom 28.04.2023, Az.: III-2-C-041-d-08-10#004
Dieser Beschluss in der Ausgabe 06/2023 der Wirtschaft Region Fulda, Magazin der Industrie- und Handelskammer Fulda, zum 1. Juni 2023 veröffentlicht.
