Anpassung Beitragsordnung

Die Vollversammlung der IHK Fulda hat in der Sitzung vom 03.12.2025 gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, folgende Änderung der Beitragsordnung der IHK Fulda vom 12.12.2017 beschlossen:

§ 15 Beitragsveranlagung

Die Beitragsveranlagung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Dieser ist dem IHK-Zugehörigen in einem verschlossenen Umschlag zu übersenden. Mit ausdrücklicher Zustimmung des IHK-Mitgliedes kann der Beitragsbescheid auch digital auf einem sicheren Übertragungsweg übersandt werden.

§ 22 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. § 4 Abs. 2 ist nur auf IHK-Zugehörige anzuwenden, deren Gewerbeanzeige nach dem 31.12.2003 erfolgte. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 12.12.2017 außer Kraft. Für die Festsetzung/Berichtigung von Beiträgen aus Haushaltsjahren bzw. dem Geschäftsjahr vor dem 01.01.2026 gilt die Beitragsordnung in der vor dem 01.01.2026 geltenden Fassung.
Genehmigt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Wiesbaden mit dem Schreiben vom 03.02.2026, Az.: 0458-III-041-d-08-00005#2026-00001
Fulda, 03.02.2026
Industrie- und Handelskammer Fulda
gez. Dr. Christian Gebhardt, Präsident & Michael Konow Hauptgeschäftsführer
Dieser Beschluss ist in der Ausgabe 03/2024 der Wirtschaft Region Fulda, Magazin der Industrie- und Handelskammer Fulda, zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.