Amtliche Bekanntmachung: Änderung der Wahlordnung

IHK-Wahlen: Änderung der Wahlordnung

Die Vollversammlung der IHK Fulda hat in der Sitzung vom 09.03.2023 einstimmig folgende Änderung der Wahlordnung der IHK Fulda vom 12.12.2017 beschlossen:
  1. In § 13 Abs. 2 werden die Worte „seines Geburtsdatums“ gestrichen.
  2. In § 15 Abs. 5 wird folgender S. 3 eingefügt: „Eine kurzfristige Speicherung ist nur dann und nur solange zulässig, wie dies zur Abwehr von Massenmailangriffen notwendig ist. Die IHK kann lediglich überprüfen, ob ein Wahlberechtigter elektronisch gewählt hat, um eine doppelte Stimmabgabe
    auszuschließen.“
  3. In § 15 Abs. 1 S. 1 wird als 2. Hs. eingefügt: „soweit in dieser Wahlordnung nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist.“
  4. In § 15 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 eingefügt: „Alternativen zur informations- und kommunikationstechnischen Umsetzung sind zulässig, sofern die Schutzziele in mindestens gleicher Weise erreicht werden.“
  5. § 15 Abs. 2 wird zu Abs. 3.
  6. § 15 Abs. 3 wird zu Abs. 4.
Fulda, 9. März 2023
gez. Dr. Christian Gebhardt, Präsident & Michael Konow, Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer Fulda
Genehmigt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Wiesbaden mit dem Schreiben vom 18.04.2023, Az.: III-2-C-041-d-08-04#004
Dieser Beschluss wurde in der Ausgabe 05/2023 der Wirtschaft Region Fulda, Magazin der Industrie- und Handelskammer Fulda, zum 1. Mai 2023 veröffentlicht.