Landespreis Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen
Einsendeschluss: 30. Juni 2023
Mit dem Landespreis Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen zeichnet das Land Hessen Betriebe aus, die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen möglich machen.Der Landespreis soll dazu beitragen, dass vorbildliche Beispiele für die gelungene berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen öffentlich bekannt werden.
Die Auszeichnung soll die vielen Erfolgsbeispiele von Inklusion sichtbar machen und für die Preisträger:innen eine Anerkennung ihres Engagements ausdrücken. Prämiert werden vorbildliche Beispiele der Inklusion in Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Hierzu gehören auch beispielgebende Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Bewerben können sich Arbeitgeber/innen der Privatwirtschaft aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Hessen, die:
- Menschen mit Schwerbehinderungen gemäß Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (§ 154 ff SGB IX) beschäftigen
- Teilhabe in ihrer Unternehmensphilosophie als wichtigen Faktor identifiziert haben
- buchführungspflichtig im Sinne des Handels- und Gesellschaftsrechts und vorsteuerabzugsberechtigt sind, nicht ausschließlich hoheitliche Tätigkeiten erfüllen und erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen.
- ein gemeinnütziger Status schränkt die erwerbswirtschaftliche Orientierung des Unternehmens nicht automatisch ein.
Vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sind Inklusionsunternehmen nach § 215 SGB IX; Werkstätten für behinderte Menschen, Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften, Politische Parteien, Gewerkschaften sowie Betriebe, die überwiegend in deren Trägerschaft stehen und nicht vorsteuerabzugsfähig sind sowie Dienststellen des öffentlichen Dienstes.
Den Preisträger:innen werden jeweils eine
Urkunde sowie ein gelddotierter Preis (3.000,00 Euro) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung überreicht.Sie sind für den Zeitraum von drei Kalenderjahren berechtigt, sich öffentlich auf den Preis zu berufen, insbesondere in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen. Nach Absprache mit den Preisträgern bzw. Preisträgerinnen werden die Medien informiert.
Alle Infos und Bewerbung unter
www.soziales.hessen.de