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Wirtschaftsinfos
- Neuer Bildungspunkt bündelt Beratungsangebote
- Stationäres Ladengeschäft bleibt wichtigster Vertriebskanal
- Schwerbehinderten-Anzeige bis April fällig
- Kombinierte Nomenklatur aktualisiert
- Jetzt bewerben und Klimaschutz-Unternehmen werden
- KI-Schulung für Mitarbeitende Pflicht
- Exportpreis Hessen 2025 – jetzt bewerben!
- Neustart für Games-Förderung
- Neuer Zertifikatslehrgang „Diversitäts-Manager:in“
- Pflegebranche auf Digitalisierungskurs
- Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verlängert
- Schiedsgerichtshof für Wirtschaftskonflikte gestartet
- Nachfolgerin des Jahres gesucht
Neuer Bildungspunkt bündelt Beratungsangebote
In den Räumlichkeiten des Berufsinformationszentrums der Arbeitsagentur Fulda in der Gambettagasse wurde vor Kurzem der sogenannte Bildungspunkt eingerichtet. Hier können Bürger:innen sowie Unternehmen sich rund um berufliche Weiterbildung informieren. Das Angebot umfasst individuelle Beratungen zur beruflichen Weiterbildung, zu Fördermöglichkeiten und finanzieller Unterstützung während der Weiterbildung sowie die Verweisberatung zu Bildungsangeboten weiterer regionaler Arbeitsmarktakteure.
Stationäres Ladengeschäft bleibt wichtigster Vertriebskanal

Schwerbehinderten-Anzeige bis April fällig
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Für eine elektronische Übermittlung der Daten stellt die Agentur für Arbeit die Plattform www.iw-elan.de zur Verfügung. Hier kann auch berechnet werden, ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht.
Kombinierte Nomenklatur aktualisiert
Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Version der Kombinierten Nomenklatur zur Einreihung von Waren in den Zolltarif. Die Version beinhaltet neue Codenummern sowie neue Inhalte zu bereits bestehenden Nummern.
Jetzt bewerben und Klimaschutz-Unternehmen werden
Dass sich Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen nicht nur für die Umwelt rechnen, belegen die Mitglieder der Initiative „Klimaschutz-Unternehmen“ im betrieblichen Alltag. Wer dabei sein möchte, kann sich ab sofort bewerben: Die Bundesministerien für Wirtschaft sowie Umwelt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer rufen interessierte Betriebe aller Größen und Branchen dazu auf, sich bis zum 31. August an der bundesweiten Vorreiter-Initiative zu beteiligen. Alle Infos über die Initiative und das Bewerbungsverfahren gibt es unter www.klimaschutz-unternehmen.de.
KI-Schulung für Mitarbeitende Pflicht
Laut EU-Verordnung über künstliche Intelligenz gibt es seit Februar eine neue Arbeitgeberpflicht: die Sicherstellung der KI-Kompetenz. So haben Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherzustellen, dass Personal, das in dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen involviert ist, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.
Das bedeutet, dass Mitarbeitende mit KI-Systemen fundiert umzugehen wissen, ihre Potenziale und Risiken erkennen und auf dieser Grundlage verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können.
Eine konkrete Regelung, wie ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz zu erreichen ist und wann es als erfüllt gilt, bestimmt die Verordnung nicht näher.
Exportpreis Hessen 2025 – jetzt bewerben!

Neustart für Games-Förderung
In diesem Jahr können Entwicklerstudios wieder Anträge zur Games-Förderung des Bundes stellen. Mit dem Programm werden Spieleentwicklungen und Prototypen mit einer Mindestgröße von 300.000 Euro gefördert. Dabei richtet sich die Förderquote nach Unternehmensgröße und reicht von 25 bis 50 Prozent.
Neuer Zertifikatslehrgang „Diversitäts-Manager:in“
Der neue IHK-Lehrgang transportiert das nötige Know-how, um ein systematisches Diversitätsmanagement zu implementieren und zu betreiben. Es werden Maßnahmen vermittelt, mit denen sich die Vielfalt der Mitarbeitenden in Bezug auf Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, physische Fähigkeiten und andere Merkmale fördern und nutzbar machen lässt. Der Schwerpunkt des Qualifizierungsangebotes liegt zudem auf der Entwicklung von eigenen Richtlinien und Schulungsprogrammen.
Pflegebranche auf Digitalisierungskurs
Die Pflege-Branche in Deutschland sieht sich in Zeiten großer digitaler Veränderung gut mit digitalen Kompetenzen gewappnet und ist hoch motiviert, dazuzulernen. Dieses Fazit zieht eine aktuelle Studie des Springer Verlags. Über 90 Prozent der Befragten möchte ihre Fähigkeiten durch Schulungen sogar noch erweitern und sehen eine hohe Relevanz in digitalen Technologien für die Zukunft. So sieht die Mehrheit darin eine Chance die klinische Versorgung zu verbessern.

Auf der Patientenseite hingegen zeigt sich noch ein gewisser Vorbehalt gegenüber digitalen Lösungen. So würden 75 Prozent der Patienten gar nicht bis nur selten digitale Angebote nutzen, um eigene Symptome zu verwalten. Hintergrund sei ein Mangel an Informationen und Aufklärung zum Umgang mit diesen Technologien.
Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung verdoppelt die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme ist am 1. Januar in Kraft getreten und befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch, der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31. Dezember 2025.
Schiedsgerichtshof für Wirtschaftskonflikte gestartet
Die schnelle, sichere und effiziente Lösung von Wirtschaftskonflikten – das ist Ziel und Aufgabe des neuen Schiedsgerichtshofs (SGH) bei der DIHK. Die Unternehmen erhalten beim SGH eine unternehmensnahe und maßgeschneiderte Konfliktlösung im Wege der Schiedsgerichtsbarkeit.
Auf Wunsch der Parteien kann dem Verfahren auch eine Mediation vorgeschaltet werden, die oft zu besonders schnellen, tragfähigen und kostengünstigen Ergebnissen führt.
Nachfolgerin des Jahres gesucht
Auch in diesem Jahr zeichnet der „she succeeds award“ Unternehmerinnen aus, die erfolgreich eine Unternehmensnachfolge angetreten haben. Einzige Voraussetzung ist, dass die Übernahme mindestens 12 Monate zurück liegt und die Nachfolgerin eine geschäftsführende Funktion innehat. Alle Infos und Bewerbung unter www.vdu.de.