Wirtschaft Region Fulda
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Kurznachrichten

Wirtschaftsinfos

Neue Regeln für Darlehensvermittler

Ab dem 20. November 2026 gelten mit dem neuen § 34k der Gewerbeordnung (GewO) strengere Regeln für die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen. Betroffen sind gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Verbraucherdarlehen, soweit es sich nicht um Immobiliar-Verbraucherdarlehen nach § 34i GewO handelt. Die neuen Voraussetzungen ähneln den bisherigen Erlaubnistatbeständen (§§ 34d, 34f, 34h GewO). Das bedeutet, dass neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen nun auch die Sachkunde eine Erlaubnisvoraussetzung wird. Für Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34c gilt eine Übergangsfrist bis 31. Mai 2027. Wer seit dem 1. Januar 2021 ohne Unterbrechung tätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der „Alte-Hasen-Regelung“ profitieren und auf den Sachkundenachweis verzichten.
Webinare zu den neuen Regelungen

28. Oktober - 13.00 Uhr - 14.30 Uhr - hier anmelden
5. November - 10.00 Uhr - 11.30 Uhr - hier anmelden
17. November - 15.00 Uhr - 16.30 Uhr hier anmelden

Weitere Infos gibt es hier.

Mit dem Delegationsreisen-Finder auf Geschäftsreise

Unternehmen, die neue Auslandsmärkte erschließen oder internationale Geschäftskontakte aufbauen möchten, können ab sofort den neuen Delegationsreisen-Finder der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) nutzen. Das Online-Tool auf www.ahk.de bietet einen zentralen Überblick über aktuelle und geplante Reiseangebote des weltweiten AHK-Netzwerks. Die Reisen lassen sich nach Zielland, Region und Branche filtern und decken Unternehmer-, Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen ab.

PIUS-Invest 2026: Neue Antragsphase gestartet

Hessische kleine und mittlere Unternehmen können wieder Anträge für das Förderprogramm PIUS-Invest stellen. Gefördert werden Investitionen in innovative, ressourceneffiziente Prozesse, die den Material- oder Energieverbrauch reduzieren, Stoffkreisläufe schließen und messbar CO₂ einsparen. Anträge können noch bis zum 30. Dezember 2026 über das Kundenportal der WIBank unter www.wibank.de eingereicht werden.

Gemeinsam fürs Vorlesen engagieren

Am Freitag, 20. November, ist Bundesweiter Vorlesetag. Unter dem Jahresmotto „Ich lese vor – du auch?“ macht die gemeinsame Initiative von Stiftung Lesen, Die Zeit und Deutsche Bahn Stiftung auf die Bedeutung des Vorlesens für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe aufmerksam. Auch Unternehmen können sich engagieren: Im Rahmen von Corporate Volunteering können Mitarbeitende in Kitas und Schulen vorlesen und so Kindern wertvolle Leseerlebnisse schenken. Ergänzend können Unternehmen Bildungseinrichtungen mit (Vor-)Lese-Boxen der Stiftung Lesen unterstützen und ihr Engagement bei entsprechenden Stückzahlen auch sichtbar machen.
Weitere Infos und Anmeldung unter www.stiftunglesen.de/corporate-volunteering.

EmpCo gegen Greenwashing & Co.

Was ist erlaubte Werbung zur Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen? Wo und wie sind Umweltaussagen erlaubt und wann beginnt verbotenes Greenwashing, das abgemahnt werden kann? Seit Ende September gelten die Vorgaben der Empowerment of Consumers Richtlinie der EU (EmpCo-RL) auch im deutschen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Green Claims Richtlinie der EU, die weitere Vorgaben zur Grundlage von Werbung mit Umweltaussagen machen würde (Zertifizierung und Verifizierung), liegt aktuell erst einmal auf Eis. Ganz klar verboten sind Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem, allgemeine Umweltaussagen oder solche mit falschem Bezugspunkt, Werbung mit der Kompensation von Treibhausemissionen, Social Washing und Werbung mit pauschalen künftigen Umweltleistungen.

Jetzt an der Ausbilder- Umfrage teilnehmen!

Wie gelingt gute Ausbildung im Betrieb und was wird dafür benötigt? Das möchte aktuell das Bundesinstitut für Berufsbildung wissen. Ausbilder, ausbildendes Fachpersonal und Ausbildungsleiter sind eingeladen, in einer kurzen Onlinebefragung ihre Erfahrungen zu teilen und so an der Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten für die Ausbildungspraxis mitzuwirken. Eine Teilnahme ist bis zum 5. Oktober 2026 unter www.bibb.de möglich.

Cyber Resilience Act: Neue Meldepflichten sind in Kraft

Seit September gelten neue Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme melden. Die Meldung erfolgt ausschließlich online über die CRA Single Reporting Plattform der ENISA.

Lohnt sich E-Mail-Marketing in 2026 noch?

Dieser Frage ist der Mailing-Anbieter Inxmail nachgegangen und kommt zu einem differenzierten Fazit: Jein. Die Analyse von über 342.000 Mailingaktionen zeigt: Der Erfolg hängt vor allem von der Branche ab, wird aber auch vom Versandzeitpunkt beeinflusst. Spitzenreiter sind Tourismus und Kultur mit Öffnungsraten von bis zu 51 Prozent und effektiven Klickraten von rund 37 Prozent. Zum Vergleich: Durchschnittlich werden 24 Prozent der Mailings geöffnet bei einer Klickrate von 15 Prozent. Besonders stark legte die Konsumgüterbranche zu: Die Klickrate stieg von vier auf 48 Prozent, die effektive Klickrate auf 20 Prozent. Beim Versandzeitpunkt unterscheiden sich B2B und B2C deutlich. B2B-Unternehmen versenden häufiger in der ersten Jahreshälfte und erzielen die besten Ergebnisse mit Mailings, die montags im Postfach liegen. Im B2C-Bereich ist die zweite Jahreshälfte beliebter, der erfolgreichste Versandtag ist hier der Samstag.

eCarnet ATA macht Zollverfahren digital

Unternehmen, die Warenmuster, Berufsausrüstung oder Messe- und Ausstellungsgüter vorübergehend in einen am Carnetsystem beteiligten Drittstaat ausführen möchten, benötigen seit Juni 2026 ein digitales Carnet A.T.A. Die IHK Fulda bietet ihren Mitgliedsunternehmen die Ausstellung und Abwicklung dieses digitalen Zolldokuments an und unterstützt bei Fragen zur Antragstellung und Nutzung. Die Beantragung erfolgt über die Plattform www.e-ata.de.
Nach der Registrierung erfassen Unternehmen ihre Daten online und übermitteln den Antrag digital an die IHK. Immer mehr Länder wickeln das Carnet A.T.A. vollständig digital per QR-Code ab. Dazu zählen seit Juni 2026 alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich. Die Vereinigten Arabischen Emirate sollen im November 2026 folgen. Eine Ausweitung auf weitere Staaten ist geplant.
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Fulda bleiben Antragstellung und Kommunikation mit der IHK unverändert. Auch die Nämlichkeitssicherung beim Zollamt Fulda, bei der die auszuführenden Waren eindeutig identifiziert werden, ist weiterhin ein Muss. Neu ist die volldigitale Abwicklung des Carnets in derzeit 30 Ländern. Über die Anwendung „ATA Carnet“ der International Chamber of Commerce (ICC) wird das Dokument per PIN und QR-Code bereitgestellt. Dort lassen sich Reiseverlauf, Nämlichkeitssicherung und Vollmachten digital verwalten. Das eCarnet vereinfacht die Zollabwicklung, reduziert den Verwaltungsaufwand und ersetzt das bislang notwendige Carnetheft in Papierform.
Weitere Infos: IHK Fulda, Nadja Sazepin, 0661 28425 sazepin@fulda.ihk.de oder Sabrina Kümmel-Naderer, 0661 28425, kuemmel-naderer@ fulda.ihk.de.

Neues Gesetz soll Kinder online schützen

Mit dem jüngst vorgeschlagenen EU Kids Act will die EU die Online-Sicherheit von Kindern stärken. Soziale Netzwerke sollen erst ab 15 Jahren voll nutzbar sein, für 13- bis 15-Jährige sind eingeschränkte „Mini-Accounts“ vorgesehen. Unter 13 Jahren soll Social Media verboten werden. Plattformen müssen für Minderjährige Schutzmechanismen wie private Profile und die Deaktivierung von KI-Chatbots einführen sowie süchtigmachende Funktionen einschränken. Das Alter soll durch eine EU-App verifiziert werden und große Plattformen müssen ihre Kinderfreundlichkeit regelmäßig nachweisen.