Wirtschaftsinfos

Neues RKW-Gütesiegel für Arbeitgeberattraktivität

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Kleine und mittlere Unternehmen in ganz Deutschland können ab sofort das RKW-Gütesiegel für Arbeitgeberattraktivität erlangen. Entwickelt vom bundesweiten RKW-Netzwerk richtet sich das Qualitätssiegel gezielt an Betriebe mit zehn bis 250 Mitarbeitenden. Es hilft, die Arbeitgeberqualität im Unternehmen systematisch zu erfassen, sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln. Grundlage ist eine anonyme Online-Mitarbeiterbefragung, ergänzt durch eine Auswertung mit Hinweisen zu möglichen Verbesserungen. Damit stärkt das Gütesiegel sowohl das Betriebsklima als auch die Arbeitgebermarke. Alle Infos und Anmeldung unter www.rkw-hessen.de.

Den digitalen Wandel mit INQA-Coaching meistern

Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet in großen Schritten voran. Um kleine und mittlere Unternehmen bei diesem Wandel zu unterstützen, hat das Bundesministerium das INQA-Coaching entwickelt. Gemeinsam mit einem professionellen Coach wird der Ist-Stand im Betrieb erfasst und ein Konzept entwickelt, wie mittels neuer Technologien Arbeitsabläufe optimiert werden können. Dabei werden bis zu zwölf Coaching- Tage gefördert mit einer Kostenübernahme von 80 Prozent. Alle Infos sowie autorisierte Coaches im Landkreis Fulda finden Sie unter www.inqa.de.

Willkommensmappen für ausländische Mitarbeitende

Willkommensmappen können als Zeichen für eine gelebte Willkommenskultur im Betrieb dienen. Sie helfen zugezogenen Fachkräften bei der Orientierung am neuen Wohnort und geben Informationen über das Unternehmen, die ersten Schritte vor Ort und das Leben in der Region. Vorlagen für solche Willkommensmappen stellt die Initiative „Make it in Germany“ der Bundesregierung auf ihrem Portal www.make- it-in-germany.com zur Verfügung. Neben allgemeinen Informationen zum Leben in Deutschland, einer Übersicht zu Beratungsstellen und einem Glossar wichtiger Begriffe enthalten die Mappen einen individualisierbaren Teil zum eigenen Unternehmen.
© Bundesbildstelle

Ausländische Umsatzsteuer-ID online bestätigen

Seit dem 20. Juli 2025 werden ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) vom Bundeszentralamt für Steuern nur noch über die Online-Abfrage des Amts bestätigt. Die schriftliche und telefonische Abfrage fällt weg. Unternehmen benötigen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen den Nachweis, ob ihr Kunde über eine gültige USt-IdNr. verfügt. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hängt die Steuerfreiheit davon ab, bei einem unternehmerischen Kunden hat es Auswirkungen auf den Ort der sonstigen Leistung innerhalb der EU.

Neue Empfängerüberprüfung im Zahlungsprozess

Ab dem 9. Oktober greift eine neue EU-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen.
Dieses Verfahren gleicht den eingegebenen Empfängernamen mit dem bei der Bank hinterlegten Namen zur IBAN ab, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern. Die Bank informiert den Zahler über die Übereinstimmung, der dann selbst entscheiden kann, ob die Zahlung ausgeführt wird. Unternehmen sollten präventiv sicherstellen, dass ihre Kunden nicht durch eine „keine Übereinstimmung“-Meldung überrascht werden und sich dadurch Zahlungen verzögern oder ausbleiben. Für Unternehmenskonten ist der im öffentlichen Register eingetragene Firmenname zu verwenden.

IHK-Onlinelehrgänge für Rechnungswesen gestartet

Das betriebliche Rechnungswesen ist ein zentraler Bestandteil vieler Unternehmen. Die Lehrgangsreihe „Fachpersonal für Betriebliches Rechnungswesen (IHK)” vermittelt fundiertes Fachwissen und praxisrelevante Kompetenzen in den Bereichen Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Jahresabschluss. Jeder Lehrgang ist eigenständig aufgebaut und speziell auf die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen abgestimmt. Alle Kursinhalte sowie die Anmeldung finden Sie unter seminare.dihk-bildungs-gmbh.de/dihk.

Azubis aus dem Ausland finden und binden

Der Fachkräftemangel stellt viele Unternehmen in Deutschland vor Herausforderungen – besonders im Bereich der dualen Ausbildung. Ein Lösungsansatz für die dringend benötigten Fachkräfte von morgen: die Rekrutierung von Auszubildenden aus dem Ausland. Wie das gelingt, zeigt die neue Broschüre des Netzwerks „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“. Auf rund 30 Seiten werden wichtige Ansprechpartner, Unterstützungsangebote sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Best-Practices vorgestellt. Die Broschüre steht kostenfrei unter www.nuif.de zur Verfügung.
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Niedrigere Energiepreise sollen kommen

Das Bundeskabinett hat kürzlich weitere Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Zum einen wird die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft gesenkt. Für 2026 sind Steuermindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro geplant, ab 2027 drei Milliarden Euro jährlich. Zum anderen erhalten Verbraucher eine Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten – insgesamt 26 Milliarden Euro auf die nächsten vier Jahre. Ebenso soll für Verbraucher ab 2026 die Gasspeicherumlage nicht mehr erhoben werden.


Muster für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2026

Das Bundesministerium für Finanzen hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das kommende Jahr veröffentlicht. Neu ist, dass die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt.

Neue Maßnahmen gegen Lebensmittel- und Textilverschwendung

Das EU-Parlament hat neue Regelungen zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilienverschwendung verabschiedet. So müssen bis Ende 2030 die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Reduktionsziele erreichen:
● Zehn Prozent weniger Abfälle in der Lebensmittelverarbeitung und -produktion
● 30 Prozent weniger Abfälle pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants, im Catering und in Haushalten Zudem sollen Unternehmen, die wesentlich zur Lebensmittelverschwendung beitragen, künftig die Spende von noch genießbaren, aber nicht verkauften Lebensmitteln erleichtern.
Textilhersteller, die Produkte in der EU anbieten – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Union ansässig sind – müssen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte tragen.

Erstattung ausländischer Umsatzsteuer

Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich an Lieferanten und Dienstleister gezahlte ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen. Voraussetzung: Sie erzielen im jeweiligen Land keine steuerpflichtigen Umsätze und sind deshalb dort nicht im regulären Besteuerungsverfahren erfasst. Typische Fälle sind Geschäftsreisen, Messeauftritte oder Dienstleistungen, die im Ausland in Anspruch genommen werden. Die Rückerstattung kann elektronisch über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern beantragt werden.

Zeichen gegen Diskriminierung setzen und gewinnen

Noch bis zum 4. Januar 2026 können sich Azubis, Berufsschüler und junge Beschäftigte bei dem Wettbewerb „Gelbe Hand“ bewerben. Die Auszeichnung steht für ein klares Zeichen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung in der Arbeitswelt. Eingereicht werden können alle Projektarten, Darstellungsformen und Medien – ob Plakate, Videos, Aktionen oder Social-Media- Kampagnen. Insgesamt winken den Gewinnern 3700 Euro in Preisgeldern. Alle Infos und Anmeldung unter www.gelbehand.de/wettbewerb.