Neues Berufsbildungsgesetz fördert Digitalisierung

Um die berufliche Bildung in Deutschland moderner, durchlässiger und attraktiver zu gestalten, wurde im vergangenen Jahr das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz eingeführt. Es ergänzt das bestehende Berufsbildungsgesetz und bringt wichtige Neuerungen mit sich, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind.

Berufsschulnote

Künftig muss die IHK die Berufsschulnote auf dem Abschlusszeugnis ausweisen, sofern eine landesrechtliche Regelung dies vorsieht. In Hessen bleibt ein Antrag weiterhin erforderlich.

Wegzeiten

Neben der Unterrichtszeit werden nun auch Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte angerechnet, jedoch nicht der Weg zur eigenen Wohnung. Gleiches gilt für Prüfungen und externe Ausbildungsmaßnahmen.

Virtuelle Prüfungen

Prüfende können sich rechtssicher virtuell zuschalten. Auch Beschlüsse des Prüfungsausschusses dürfen elektronisch erfolgen.

Elektronische Kontaktdaten

Die Erfassung elektronischer Kontaktdaten im Ausbildungsverzeichnis wird Pflicht, um eine moderne Kommunikation zu ermöglichen.

Elektronisches Zeugnis und Ausbildungsvertrag

Zeugnisse dürfen digital mit elektronischer Signatur ausgestellt werden. Auch der Ausbildungsvertrag kann ohne handschriftliche Unterschrift digital übermittelt werden.

Validierung von Kompetenzen

Ab 2025 sind IHKs für die berufliche Validierung zuständig. Personen ohne Abschluss können ihre Praxiserfahrung bewerten lassen, was Betrieben eine bessere Einschätzung und gezielte Qualifizierung ermöglicht.

Mobiles Ausbilden

Digitale Ausbildung ist nun möglich, jedoch nur in „angemessenem Umfang“. Maßstab bleibt die Qualität der Wissensvermittlung. Ausbildungsinhalte sollten grundsätzlich im Betrieb und unter Anwesenheit des Ausbilders vermittelt werden. Während der Corona-Pandemie erfolgte die Ausbildung jedoch teilweise im Homeoffice oder mobil, was sich als effektiv erwies. Unternehmen haben den Wunsch geäußert, diese Form der Ausbildung als optionalen Baustein zu integrieren. Dem ist der Gesetzgeber seit August 2024 nachgekommen, indem mobiles Ausbilden im Berufsbildungsgesetz geregelt wurde. Ein Impulspapier der IHK bietet Leitlinien und Empfehlungen, wie mobiles Ausbilden umgesetzt werden kann, ersetzt jedoch keine rechtliche Einzelfallprüfung.
WRF
Beate Möller
Ausbildung
Kaufmännische Ausbildungsberatung, kaufmännische Prüfungen
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