1 min
Lesezeit

Ausbildungsvergütung
Laut Paragraf 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Azubis eine angemessene jährlich ansteigende Vergütung zu gewähren. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird nicht auf Grundlage des Berufes gezahlt, sondern richtet sich allein nach der Branche, in der die Ausbildung absolviert wird.
Liegt eine verbindliche Tarifregelung vor, gelten die festgelegten Vergütungssätze auch für den Ausbildungsvertrag.
Zusätzliche Zahlungen über die Tarifvereinbarung hinaus sind selbstverständlich immer möglich.
Gibt es einen Branchentarif, aber das Unternehmen ist nicht tarifgebunden, muss es sich dennoch daran orientieren. In diesem Fall kann die Vergütung um maximal 20 Prozent unter den tariflichen Sätzen liegen.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung der Azubis in dualen Ausbildungsberufen, die nach dem BBiG oder der Handwerksordnung geregelt sind:
Aktuelle Ausbildungsvergütungen
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | |
Einzelhandel | 1.100 € | 1.220 € | 1.360 € | 1.470 € |
Groß- & Außenhandel | 1.239 € | 1.307 € | 1.408 € | 1.468 € |
Hotel- & Gaststätten | 1.125 € | 1.294 € | 1.462 € | |
IT-Berufe | 987 € | 1.037 € | 1.110 € | 1.206 € |
Metall & Elektro | 1.223 € | 1.288 € | 1.376 € | 1.422 € |
Transport- & Verkehrsgewerbe | 915 € | 965 € | 1.015 € | |
Versicherungsgewerbe | 1.205 | 1.282 € | 1.370 € | |
Mindestausbildungsvergütung | 682 € | 805 € | 921€ | 955 € |
Durchschnitt | 1.113 € | 1.199 € | 1.300 € | 1.392 € |
Kontakt

Anna-Lena Brill
Aus- und Weiterbildung
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse