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Nr. 3277

Warenursprung und Präferenzen

Nur wenn geprüft worden ist, ob eine Ware die präferenziellen Ursprungsregeln einhält, dürfen entsprechende Nachweise (Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und Ursprungserklärungen) ausgestellt werden.

Mit "Warenursprung und Präferenzen online" bietet die deutsche Zollverwaltung ein Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Gemeinschaft an, das die Anwendung der unterschiedlichen Präferezregelungen in der Praxis erheblich erleichtert.

Bei Sendungen bis zu einem Wert von 6.000 Euro genügt als Präferenznachweis die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Im Warenverkehr mit Südkorea dient die Ursprungserklärung auch für Warenwerte über 6.000 Euro. Hier finden Sie den vorgeschriebenen Wortlaut.

Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung