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Nr. 4822

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Ab dem 01. Oktober 2013 ändern sich die Nachweismöglichkeiten einer innergemeinschaftlichen umsatzsteuerfreien Lieferung. Das Bundesministerium hat nun in einem BMF-Schreiben die Voraussetzung nochmals konkretisiert und offizielle Muster der Gelangensbestätigung in Deutsch, Englisch und Französisch sowie die beiden neuen Muster der zukünftigen Spediteursbescheinigungen veröffentlicht. Zudem wurde nochmals eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31.12.2013 gewährt. Was sich alles ändert, erfahren Sie hier:

Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Warenhandels innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten spezielle Regelungen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen an Unternehmen und an Privatpersonen. Unternehmen müssen hierfür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung