Russland: Reisewarnung der Bundesregierung

Die Bundesregierung rät deutschen Bürgern von Reisen in die Russische Föderation zur Zeit ab. Das Auswärtige Amt rät wergen des neuen Mediengesetztes in Russland zur Vorsicht;  bei bestimmten öffentlichen Äußerungen (auch in sozialen Medien) drohen Haftstrafen.

Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Stand: 4. Juli 2022

Der Flugverkehr zwischen Russland und europäischen Ländern ist durch bilaterale Luftraumsperrungen und Einstellung des Flugbetriebs durch Fluggesellschaften zunehmenden Einschränkungen ausgesetzt.  Seit Sonntag, 27. Februar 2022 besteht für den deutschen Luftraum ein Einflugverbot für russische Luftfahrzeuge. 
Flüge nach Russland werden ausgesetzt. Auch die niederländische KLM fliegt Russland nicht mehr an.

Ausreiserouten

Mögliche Ausreiserouten per Flugzeug beschränken sich diese aufgrund der gegenseitigen Luftraumsperrungen der Europäischen Union und Russlands auf folgende Strecken:
  • mit Air Serbia nach Belgrad, Serbien,
  • mit Turkish Airlines nach Istanbul, Türkei,
  • mit Air Astana nach Nur-Sultan, Kasachstan,
  • mit Uzbekistan Airways nach Taschkent, Usbekistan,
  • mit Emirates nach Dubai, Vereinigte Arabische Emirate,
  • mit Egyptair nach Kairo, Ägypten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhand die aktuellen Hinweise zu den Corona-Maßnahmen der einzelnen Länder.
In Südrussland sind zehn Flughäfen wegen des Kriegs in der Ukraine vom 24. Februar 2022 bis zunächst 2. März 2022 geschlossen worden; betroffen sind die Flughäfen in:
  • Gelendschik, Elista, Anapa, Krasnodar, Brjansk, Belgorod, Kursk,
  • Lipezk, Woronesch und
  • Rostow-am-Don
Ferner wurde in fünf russischen Regionen der Notstand ausgerufen: Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd; dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in Russland derzeit nur eingeschränkt möglich.

Rat des Auswärtigen Amts:

  • informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro
  • informieren Sie sich vor Ihrer Ausreise über die in den Ziel- und Transitländern aktuell geltenden Corona-Einreiseregelungen.
  • informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein