Vietnam: Das Freihandelsabkommen
Das zwischen der Europäischen Union und Vietnam unterzeichnete Freihandelsabkommen ist seit dem 1. August 2020 in Kraft.
Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
- Zollabbau: mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam werden mehr als 99 Prozent der Zölle für Ursprungswaren abgebaut. Vietnam verpflichtet sich bei Inkrafttreten des Abkommens für 65 Prozent der EU-Erzeugnisse den Zoll bei der Einfuhr sofort abzuschaffen. Im Laufe von zehn Jahren folgen, bis auf wenige Ausnahmen, alle weiteren Erzeugnisse. Fast alle Maschinenbauerzeugnisse können beispielsweise direkt nach Abschluss des Abkommens zollfrei nach Vietnam eingeführt werden. Die restlichen Maschinenbauerzeugnisse folgen nach fünf Jahren. Außerdem werden circa 50 Prozent aller Pharmazeutika zollfrei ab Inkrafttreten, der Rest wird spätestens nach sieben Jahren, zollfrei. Im Bereich Kraftfahrzeuge und -teile kommt die vollständige Zollfreiheit nach zehn Jahren.
- Ursprungsregeln: Bedingung für eine zollfreie Einfuhr ist der Ursprung der Erzeugnisse in einer der beiden Volkswirtschaften. Die Ursprungsregeln ähneln den Vorgaben des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU gegenüber Entwicklungsländern und auch anderen Handelsabkommen beispielsweise: Singapur. Die Regeln sind wesentlich einfacher gehalten, als bei den Abkommen Japan und Kanada. Meist wird ein Positionswechsel auf 4-steller Ebene für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ je nach Ware eine Wertschöpfungsregel zwischen 40 und 70 Prozent verlangt. Für manche Warengruppen ist der 6-Steller ausschlaggebend.
- Ursprungsnachweise: für Lieferungen nach Vietnam sind als Präferenznachweis die Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung vorgesehen. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro muss die Erklärung von einem Registrierten Exporteur (REX) ausgestellt werden. EU-Exporteure müssen sich also bei ihrem zuständigen Hauptzollamt als REX registrieren lassen, wenn bereits eine REX-Nummer vorhanden ist, ist diese zu verwenden. Näheres auf der Seite des Zoll.
- Für die Einfuhr in die EU von Sendungen aus Vietnam gilt als Präferenznachweis bis zu einem Warenwert von 6.000 Euro gleichfalls die Ursprungserklärung. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 auszustellen. Weitere Informationen hat der Zoll in der Teilnehmerinformation 0067/20 veröffentlicht.