Länderspezifische Marktberatung

Umfangreiche Informationen sind die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei der Erschließung neuer Auslandmärkte. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unterstützt kleine und mittlere hessische Unternehmen, die international aktiv werden oder ihr Auslandsgeschäft ausbauen möchten.
 

Gefördert werden Beratungsleistungen der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) und freiberuflich tätiger Berater. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über die örtliche Industrie- und Handelskammer.
Grundlage für die Gewährung einer Förderung sind die Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition der EU, sowie das Handwerk und die freien Berufe. 
Die Beratung wird mit bis zu 400 Euro pro Beratungstag bezuschusst. In der Regel werden zwei bis fünf Tage pro Jahr gefördert. Das beratene Unternehmen muss sich mit mindestens 40 Prozent an den Beratungskosten beteiligen. Innerhalb von drei Jahren werden je Antragsteller Beratungszuschüsse bis max. 6.000 Euro, ohne Existenzgründungsberatungen, gewährt.
  
Folgende Leistungen werden gefördert:
  • Marktanalyse mit Schwerpunkt Marktpotenzial, regionale Zentren, bisheriges Wachstum und Aussichten für das jeweilige Produkt
     
  • Wettbewerbsanalyse: Analyse der wichtigsten in- und ausländischen Wettbewerber, ihr jeweiliges Gewicht am Markt, evtl. Besonderheiten ihrer Vertriebsstrategien
     
  • Prüfung der Marktfähigkeit des jeweiligen Produktes/der Produktpalette u. a. in technischer, medizinischer Hinsicht etc.
     
  • Analyse von zwei/drei Märkten einer Region als Entscheidungshilfe zur Auswahl des am besten geeigneten Marktes/der Reihenfolge der Bearbeitung
     
  • Ausarbeitung individueller Strategien zur erstmaligen Bearbeitung eines Auslandsmarktes bzw. zur Verbesserung unbefriedigender Marktbearbeitung
     
  • Recherchen und Vorauswahl geeigneter Vertriebspartner (Vertragshändler, Handelsvertreter, Importeure)
     
  • Recherchen und Vorauswahl geeigneter Kooperations-/Joint-Venture-Partner
  • Erarbeitung eines individuellen Besuchsprogramms vor Ort mit Begleitung durch den Berater inkl. Dolmetscher
     
  • Erarbeitung einer Werbe-/PR-Kampagne (inkl. Imagebroschüren/Produktkatalogen) unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Marktes
     
  • professionelle Vor- und Nachbereitung einer Messebeteiligung im Ausland (Akquisition potenzieller Kunden, Werbemaßnahmen, ggf. Unterstützung bei ersten Kundenkontakten inkl. Dolmetscher)
     
  • Beratung bei Anpassung des Internetauftritts an die besonderen Gepflogenheiten eines Auslandsmarktes
     
Markteinführungsberatungen, die als Beihilfe für exportbezogene Tätigkeiten gewertet werden, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit in der Europäischen Union in Zusammenhang stehen werden nicht gefördert.
 
Nach der Auswahl des Zielmarktes und Klärung des Beratungsauftrages sowie dem Kontaktgespräch mit einem Berater oder der AHK werden der Zuschussantrag und die De-minimis-Erklärung zusammen mit dem Angebot des Beraters bzw. der AHK bei der zuständigen IHK eingereicht. Nach Erteilung des Zuschussbescheids durch die IHK wird zwischen dem Unternehmen und dem Berater bzw. der AHK eine Beratervereinbarung geschlossen. Die Beratung darf erst nach Ausstellung des Zuschussbescheids starten! Nach Abschluß der Beratung werden Bericht des Beraters bzw. der AHK, der Bericht des Unternehmens, sowie die Abrechnungsunterlagen und Zahlungsbelege bei der zuständigen IHK eingereicht.
Wir informieren Sie gerne über die Antragstellung und vermitteln Kontakte zu geeigneten Beratern.