Autorisierte Zollstellen in Russland

In Russland sind nicht alle Zollstellen berechtigt, Carnet ATA abzufertigen. Eine Liste der autorisierten Zollstellen finden Sie im Download-Bereich.

Die IHK empfiehlt dringend, diese Liste zu berücksichtigen. Andere als die dort genannten Zollstellen lehnen die Ein- und Ausfuhr von Ware mit Carnets ATA ab.

Bitte beachten Sie, dass für Carnets nach Russland ein Reihe formaler Kriterien zu erfüllen sind. Die Besonderheiten für Russland sind folgende:
  • Das Carnet ATA muss eine russische Übersetzung enthalten (entweder auf der Warenliste oder einem Extradokument).
  • Die Waren müssen den 6-stelligen HS-Code (Zolltarifnummer) und die Ursprungslandangabe (ISO-Code in Spalte 6 der Warenliste) enthalten.
  • Schmuckwaren, die mit Carnet eingeführt werden sollen, können nur über die Zollämter Specialize Custom Point, Melahit Customs point, North-West Excise Customs point, Kaliningrad Exicse Customs point abgefertigt werden.
  • Das Einlegen von acht Transit-Blätter (blaue Trennabschnitte) wird empfohlen.
  • Carnet ATA werden an der Außengrenze der Zollunion Russland/Belarus nicht akzeptiert.
  • Es wird empfohlen eine Bilderliste aller Positionen auf der Allgemeinen Liste beizufügen.
  • Der Vertreter (Reisende) in Feld B muss namentlich genannt sein, denn nur diese sind berechtigt, die Waren dem russischen Zoll zu präsentieren.
IHK-Empfehlung
Bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrer IHK in Verbindung, um die Details vorab zu besprechen!
Der Reisende sollte mit dem Carnet-Verfahren vertraut sein und über Russisch-Kenntnisse verfügen.