Carnet ATA: Sonderregelungen für die Türkei

Folgende Sonderregelungen gelten für die Ausstellung von Carnets ATA für die Türkei:

Feld B (grünes Deckblatt, gelbe Ausfuhr-, Wiedereinfuhrblätter, weiße Einfuhr-, Wiederausfuhrblätter)
  • Hier ist der Vertreter namentlich einzutragen, also derjenige, der mit dem Carnet reist bzw. die Zollabfertigung beim türkischen Zoll vornimmt. Der türkische Zoll akzeptiert keine weiteren Vollmachten.
  • Wieder vorgeschrieben wird, dass eine Adressangabe in Feld B vorgenommen ist. Wir empfehlen dort den Empfänger in der Türkei einzutragen.
Feld J (grünes Deckblatt), Feld F (weiße Einfuhr-, Wiederausfuhrblätter)
  • Der türkische Zoll verlangt, dass der Carnetinhaber oder sein Vertreter, der in Feld J (grünes Deckblatt) unterschreibt, auch in Feld F der weißen Einfuhr- und Wiederausfuhrblätter unterschreibt.
Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen oder bei Reisen in mehrere Länder Kontakt mit uns auf, bevor Sie das Carnet beantragen.