Sicherheitserklärung Luftfracht
Unternehmen, die als Bekannte Versender anerkannt worden sind, haben in der Vergangenheit jährlich eine Sicherheitserklärung an ihren Luftfrachtspediteur abgegeben. Dieses Verfahren gibt es seit Ende April 2010 nicht mehr, eine Anerkennung als Bekannter Versender setzt spätestens ab März 2013 ein Zertifizierungsverfahren voraus.
Sicherheitserklärungen für 2010, die bis spätestens 28. April 2010 vom Spediteur (Reglementierter Beauftragter) anerkannt worden sind, gelten bis zum Ende der Übergangsfrist, also bis zum 25. März 2013. Dies hat das Luftfahrtbundesamt veröffentlicht: "Darüber hinaus duldet das Luftfahrtbundesamt die Anerkennung dieser Bekannten Versender bis einschließlich 25. März 2013, ohne dass eine zusätzliche Sicherheitserklärung gezeichnet werden muss." Es müssen also keine neuen Sicherheitserklärungen erstellt werden. Nähere Informationen finden Sie in der Serviceleiste neben dem Text.