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Nr. 3224

Incoterms

Wer im Import- oder Exportgeschäft tätig ist, muss mit seinen Vertragspartnern auch Regelungen zu den für das Geschäft gültigen Lieferbedingungen treffen. Dabei sollte die Vertragsklausel berücksichtigen, welchen Weg die Ware zu nehmen hat. Für den internationalen Geschäftsverkehr wurden von der International Chamber of Commerce in Paris (ICC) die in Außenhandelsverträgen üblicherweise verwendeten Klauseln zusammengetragen und in den Incoterms (International Commercial Terms) zusammengefasst.

Die Incoterms® 2020-Klauseln helfen Ihnen, Ihren internationalen Warentransport rechtssicher zu gestalten. Hier beleuchten wir die einzelnen Klauseln aber auch Praxisfragen wie beispielsweise den Umgang mit dem Verpackungsgesetz.

Tipps zur richtigen Anwendung der Incoterms

Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung