Frühwarnschreiben der Bundesregierung
Die Frühwarnschreiben der Bundesregierung dienen der Sensibilisierung der Exportwirtschaft für Beschaffungsversuche von Drittstaaten bzw. in Drittstaaten ansässigen Institutionen oder Unternehmen in folgenden Bereichen:
- ABC-Waffen
- Trägertechnologie
- sonstige besonders kritische Rüstungsvorhaben
Die Frühwarnschreiben sollen vermeiden, dass Unternehmen unabsichtlich Hilfe bei der Beschaffung von Gütern für die oben genannten Zwecke leisten. Sie sollen zu einer größeren Verhaltenssicherheit der Wirtschaftsbeteiligten beitragen und sollen Rufschäden für die deutsche Exportwirtschaft verhindern. Die Bundesregierung hat im Mai 2011 eine Gesamtrevision der Frühwarnschreiben vorgenommen. Sie wurden grundlegend überarbeitet, neu strukturiert und den aktuellen Erkenntnissen angepasst. Alle früheren Frühwarnschreiben (Stand Mai 2007) wurden aufgehoben. Gültige Frühwarnschreiben (Stand Mai 2011):
- Iran
- Demokratische Volksrepublik Korea
- Pakistan
- Sudan
- Syrien
- Vereinigte Arabische Emirate
Die aktuellen Frühwarnschreiben liegen unserer Handelskammer vor. Exporteure können sich im Rahmen der Prüfung ihrer Exporte auf eine Genehmigungspflicht bei unserer Handelskammer erkundigen, ob ihre in den oben genannten Ländern ansässigen Kunden in den Frühwarnschreiben der Bundesregierung aufgeführt sind. Die Nennung eines Kunden im Frühwarnschreiben muss für den Ausführer ein Warnsignal sein und eine vertiefte Prüfung des Ausfuhrgeschäftes auslösen. Im Zweifel sollte auch bei ungelisteten Gütern die Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA in Betracht gezogen werden. Bestehende Embargovorschriften sind neben und unabhängig von den Frühwarnschreiben zu beachten.