EU beschließt Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Die EU hat sektorale Wirtschaftssanktionen gegen Russland beschlossen. Diese umfassen unter anderen ein Waffenembargo, Exportverbote von Dual-Use-Gütern an militärische Endverwender und Beschränkungen für sensitive Technologien im Rohölsektor. Dies gilt für Neuverträge nach dem 1. August 2014.


Am 29. Juli 2014 hat die EU die dritte Sanktionsstufe gegen Russland mit der Verordnung 883/2014 beschlossen. Sie umfasst folgende Punkte:
  1. Russische Banken, die zu mehr als 50 Prozent in öffentlichem russischem Besitz sind, können keine Anleihen oder ähnliche Finanzprodukte mehr auf dem Binnenmarkt plazieren, deren Laufzeit 90 Tage übersteigt. Unter die Bestimmungen fallen die Sberbank, die VTB Bank, die Gazprombank, die Vnesheconombank (VEB) und die Rosselhozbank laut Anhang III. Es gibt ein Ausfuhrverbot für Rüstungsgüter der gemeinsamen Militärgüterliste der EU. Das entspricht im wesentlichen dem Teil IA der deutschen Ausfuhrliste. Die Einfuhr von Rüstungsgütern aus Russland ist ebenfalls verboten.
  2. Die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) nach Russland ist verboten, sofern diese eine militärische Verwendung haben oder an einen militärischen Endverwender geliefert werden. Dual-use-Güter sind alle Güter, die in Anhang I der EG-Dual-use-Güter-Verordnung genannt sind (gelistete Dual-use-Güter). Für den Export dieser Güter in andere Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, für Russland besteht jetzt das Ausfuhrverbot im Zusammenhang mit einer militärischen Verwendung.
  3. Ausrüstungsgüter und Technik zur Erdölförderung müssen von den nationalen Behörden zum Export genehmigt werden, in Deutschland das BAFA. Nicht genehmigungsfähig sind demnach Güter zur Ölförderung in der Tiefsee, zur arktischen Ölförderung und Schieferölförderung. Diese sind in Anhang II der Verordnung genannt.
  4. Wichtig: Die Bestimmungen gelten für Neuverträge. die nach dem 1. August 2014 geschlossen werden. Altverträge und bestehende Ausfuhrgenehmigungen dürften folglich nicht betroffen sein.
  5. Zusätzlich gelten restriktive Maßnahmen für die Krim und Sevastopol. Ohne Genehmigung der ukrainischen Regierung ist keine wirtschaftliche Tätigkeit auf der Krim legal.
  6. Die Maßnahmen sind zunächst auf ein Jahr befristet und werden alle drei Monate überprüft, erstmals Ende Oktober 2014. Damit wird gleichzeitig die Tür zum Dialog offengehalten.
Als Reaktion auf die Sanktionen der EU hat Russland mit dem Erlass 560 vom 6. August 2014 ein Importverbot für Agrarprodukte und Lebensmittel aus der Europäischen Union, den USA, Kanada, Australien und Norwegen verhängt. Von dem Importverbot sind hauptsächlich Fleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte, Fisch und Meeresfrüchte, Nüsse, Gemüse und Obst betroffen. Die betroffenen Warengruppen finden Sie in der Durchführungsverordnung zum Erlass 560 vom 6. August 2014 (nebenstehend unter "Weitere Informationen").

Die Durchführungsverordnung trat am Tag ihrer offiziellen Veröffentlichung am 7. August 2014 in Kraft und gilt für ein Jahr.

Finanzsanktionen gegen Personen und Einrichtungen

Aufgrund der Vorkommnisse um die Krim und der momentanen Lage in der Ost-Ukraine hat die EU seit dem 17. März 2014 bereits mehrfach restriktive Maßnahmen gegen Personen beschlossen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gefährden. Bitte beachten Sie, anders als in den Medien oft dargestellt, die Maßnahmen nicht unter Sanktionsmaßnamen gegen Russland laufen, sondern unter Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine. Unter den genannten Personen befinden sich neben Ukrainern aber auch ranghohe russische Staatsbürger. Die Liste umfasst mittlerweile 95 Personen sowie 23 Einrichtungen.
Bei den Sanktionsmaßnahmen handelt es sich zum einen um Einreiseverbote in die EU, als auch um folgende Finanzsanktionen:
  • Gelder und Vermögen (wirtschaftliche Ressourcen) dieser Personen in der EU werden eingefroren. Zahlungen für Altverträge bleiben möglich.
  • Den genannten Personen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Da den genannten Personen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, empfehlen wir allen Unternehmen bei Geschäftskontakten mit der Ukraine und Russland ein Screening Ihrer Geschäftspartner. Dies kann manuell auch auf dem Justizportal des Bundes und der Länder unter www.finanz-sanktionsliste.de geschehen. Die Rechtsgrundlage zu den Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine finden Sie als konsolidierte Fassung der Verordnung 269/2014 nebenstehend unter "Weitere Informationen".

Im Zusammenhang mit den Geschehnissen auf dem Majdan in Kiew im Februar diesen Jahres wurden Anfang März ebenfalls Finanzsanktionen gegen 18 Personen erlassen, welche unter Maßnahmen gegen die Ukraine laufen. Betroffen sind davon der ehemalige Präsident Janukowitsch und weitere ehemalige Machthaber.

Auch USA verhängen Sanktionen

Auch die USA haben ihre Sanktionsmaßnahmen am 16. Juli und am 29. Juli 2014 erweitert. Es trifft nun weitere Unternehmen, allen voran Rosneft, die Gazprombank, die staatliche Wneschekonombank, die Bank of Moskau, die Russian Agricultural Bank (A.K.A. Rosselkhozbank) und die VTB Bank. Im Energiesektor wird zudem der größte unabhängige Gasproduzent Novatek mit Sanktionen belegt. US-Bürgern wird ab sofort untersagt, mit diesen vier Unternehmen Finanzgeschäfte abzuwickeln, sie zu finanzieren oder Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen zu gewähren. Das Kapital und Eigentum dieser vier Firmen werden aber nicht eingefroren, sie können in den USA und mit Amerikanern also nach wie vor Geschäfte tätigen.

Rüstungskonzerne im Fokus

Im Rüstungssektor nehmen die USA acht Firmen ins Visier. Darunter ist mit dem Kalaschnikow-Konzern der größte russische Waffenhersteller. Das Vermögen der acht Rüstungskonzerne wird eingefroren. Nähere Informationen entnehmen Sie der Mitteilung des Department of Treasury vom 16.Juli 2014 und 29. Juli 2014 unter "externe Links". Bereits Ende April wurde gegen 7 Personen und 17 Unternehmen im Umfeld des russischen Präsidenten Sanktionen verhängt. Neben der bereits gelisteten Bank Rossija wurden auch der Chef des Energiekonzerns Rosneft gelistet. Zu den betroffenen Unternehmen gehören unter anderem Banken und Firmen aus der Energiebranche.