VAE: Endbeglaubigung von Dokumenten durch BVA zum Teil erforderlich

Die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin hat mitgeteilt, dass seit dem 1. November 2019  alle Dokumente, mit Ausnahme von Ursprungszeugnissen und Handeslrechnungen, vor der Einreichung bei der Arab-German Chamber of Commerce and Industry (Ghorfa) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) endbeglaubigt werden müssen. Je nach Dokument, ist eine Bescheinigung der jeweils zuständigen Stelle (Behörde oder Notar) erforderlich. Notariell beglaubigte Dokumente sind anschließend durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten zu überbeglaubigen. Behördendokumente, die von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt werden, sind anschließend durch die obere Verwaltungsbehörde BVA) überzubeglaubigen.

Zur besonderen Beachtung: Diese Regelung gilt nicht für Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.