Frankreich - Meldepflichten im Transportgewerbe

Fankreichs Regierung hat die geltenden EU-Entsendevorschriften für Transportunternehmen und Speditionen in französisches Recht umgesetzt. Dadurch werden die Meldepflichten für grenzüberschreitende Beförderungen im Binnenmarkt vereinfacht.


Die IHK Rhein-Neckar informiert hierzu ausführlich unter

Informationen finden Sie auch auf der Seite des französischen Verkehrsministeriums unter folgendem Link.