Merkblatt zur Ausfuhr von Frequenzumwandlern sowie Ventilen und Pumpen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 04.11.2014 zwei Merkblätter veröffentlicht.

Für die genannten Artikel hat das BAFA zwei allgemeine Genehmigungen zur Verfahrenserleichterung veröffentlicht. Für die Frequenzumwandler gilt die AGG 17. Für Ventile und Pumpen kann die AGG 14 genutzt werden. In den Merkblättern hat das BAFA übersichtlich zusammengestellt, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen AGGs genutzt werden können und was sonst noch zu beachten ist. Beide AGGs gelten mit Inkrafttreten der aktualisierten Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der EG-Dual-use-VO) voraussichtlich Ende des Jahres 2014.