Ukraine - Erteilung der Apostille
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, hier: Erteilung der Apostille in der Ukraine.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat mit Schreiben vom 8. Dezember darüber informiert, dass das Auswärtige Amt nach neuen Informationen der Botschaft Kiew folgendes zur Apostillenerteilung in der Ukraine mitgeteilt hat: Urkunden, die nach dem 11.08.2014 auf der Krim ausgestellt wurden, werden von ukrainischen Stellen nicht mehr mit einer Apostille versehen. Seit dem 12.08.2014 werden auf der Krim russische Urkunden ausgestellt, die von ukrainischen Stellen nicht apostilliert werden. In den von den Auseinandersetzungen betroffenen Gebieten Donezk und Lugansk ist eine Ausstellung von Urkunden zurzeit nicht möglich. Ältere, in diesen Gebieten ausgestellte Urkunden können i.d.R. von ukrainischen Stellen mit der Apostille versehen werden (Ausnahme: Sowjetische Urkunden, die vor dem 24.08.1991 auf dem Territorium der Ukraine ausgestellt wurden.); die Urkunden müssen neu ausgestellt werden (sog. „wiederholte“ Urkunde). Eine solche Neuausstellung ist allerdings in den Gebieten Donezk und Lugansk bis auf Weiteres nicht möglich.