Löschwasser

Bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat Hessen Regelung im Fall eines Brandunfalls getroffen und eine Handlungsempfehlung zum „Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall“ erstellt. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie Vorkehrungen treffen müssen, damit das Löschwasser zurückgehalten und dann entsorgt werden kann.