Patente, Marken & andere Schutzrechte

Neue Ideen und Innovationen sind wichtige Vorteile im Wettbewerb. Die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts kann Sie vor Ideenklau und Plagiaten schützen. Aber auch Sie müssen die Schutzwirkung anderer Schutzrechte beachten. Eine gewerbliche Nutzung Ihrer nicht „eigenen“ Idee könnte teuer werden, wenn Sie dies nicht beachten.
 

Folgende Schutzrechte gibt es:

  • das Patent (Schutz technischer Entwicklungen, Erzeugnisse oder Verfahren),
  • die Marke (Schutz eines Produktnamens von Waren und Dienstleistungen),
  • das Gebrauchsmuster (Schutz von technischen Erzeugnissen, aber nicht von Verfahren),
  • das Geschmacksmuster (Schutz von schöpferischen Leistungen bezüglich Form und Design),
  • der Sortenschutz (Schutz neuer Pflanzensorten) oder
  • das Urheberrecht (Schutz von schöpferischen Werken der Literatur, Musik, Wissenschaft und Kunst)

Die Patent- bzw. Erfinderberatung

Hier kann sich jeder von einem Patenanwalt informieren lassen. In einem vertraulichen Gespräch, das rund 30 Minuten nicht überschreiten sollte, kann die eigene Entwicklung bzw. Erfindung vorgestellt werden. Im Rahmen des Gespräches soll folgendes abgeklärt werden:
  • welches Schutzrecht im konkreten Fall beantragt werden kann
  • wie und wo die Schutzrechtsanmeldung zu erfolgen hat
  • welche Kosten mit der Anmeldung entstehen
  • wie ein Schutzrecht durchgesetzt werden kann
  • wie und wo man nach dem Stand der Technik recherchieren kann
  • welchen Kosten mit der Aufrechterhaltung des Schutzrechts verbunden sind
  • Welche Aufgaben und Dienstleistungen von einem Patentanwalt übernommen werden können 
Die Patentanwälte, die für diesen Service zur Verfügung stehen, haben wir in einer Liste zusammengestellt. Im Internet gibt es eine bundesweite Fachgebietsliste von Patentanwälten. Weitere Informationen bietet die Patentanwaltskammer auch auf der Seite Technik & Recht.


Hinweis: Aufgrund der großen Nachfrage ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig zu einem Beratungstermin anzumelden. Der Service ist kostenfrei! Eine Übersicht über alle hessischen Patentberatungstermine bietet die IHK-Technologieberatung Hessen.
 

2) Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Detaillierte Informationen und die erforderlichen Anträge und Unterlagen zur Anmeldung eines Schutzrechtes erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Mit der Funktion DPMA-Direkt haben Sie sogar die Möglichkeit, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen. Für die elektronische Anmeldung von Patenten, Marken und Gebrauchsmustern ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die Sie bei und erwerben können.
Für eigene Recherchen stehen Ihnen die Datenbanken DEPATIS-net und DPMAregister des Deutschen Patent- und Markenamts sowie der Patentlotse der Patentinformationszentren zur Verfügung.
 
3) Patentinformationszentrum Darmstadt
Gegen ein geringes Entgelt berät Sie das Patentinformationszentrum Darmstadt persönlich in allen Fragen zu gewerblichen Schutzrechten.
 
4) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Das Bundeswirtschaftsministerium bietet auf seiner Homepage Informationen zum Thema Schutzrechte und Patente im Internet an. Außerdem unterstützt das BMWi mit dem Programm SIGNO Hochschulen, Unternehmen und freie Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen. In Hessen steht die HessenAgentur als Ansprechpartner zur Verfügung.

Internationale Schutzrechte

Informationen und Datenbanken zur Recherche von europäischen oder weltweiten Schutzrechten bieten:

Hilfe bei Produktpiraterie

Das Fraunhofer Institut für Produktionstechnologie (IPT) hat ein Internetportal eingerichtet, um Unternehmen, die sich durch Produktpiraterie bedroht sehen oder bereits betroffen sind, bei der Suche nach wirksamen Schutzmechanismen zu helfen.
Das Portal bietet unter anderem einen Fragenkatalog zur Analyse der Situation. Unternehmen, die den Fragebogen ausfüllen, erhalten eine individuelle Auswertung über geeignete Schutzmechanismen für ihren konkreten Fall. Zusätzlich steht eine Suchfunktion bereit, anhand derer Sie aus einer Liste selbständig die auf sie passenden technischen und strategischen Präventionsmaßnahmen auswählen können.
 

Urheberrecht

Anders als die gewerblichen Schutzrechte, welche zur Entstehung ausdrücklich angemeldet werden müssen, entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch per Gesetz und nicht erst durch Anmeldung. Für den Urheberrechtsschutz ist eine Eintragung in ein amtliches Register also weder nötig noch möglich. Dem Urheber stehen automatisch Urheberpersönlichkeitsrechte wie das Veröffentlichungsrecht, die Anerkennung seiner Urheberschaft, der Schutz vor Entstellung seines Werkes und wirtschaftliche Verwertungsrechte zu.
Ein Copyright-Vermerk (©) ist weder erforderlich, noch führt er zum Bestehen von Urheberrechten, jedoch informiert er darüber, dass Urheberrechte existieren und zu beachten sind. Um die Urheberschaft beweissicher zu dokumentieren, kann es sinnvoll sein, ein Werk oder dessen Abbildung bei einer unabhängigen Stelle, wie z.B. bei einem Notar oder Anwalt zu hinterlegen. Derartige Dienstleistungen werden auch im Internet (Suchworte z.B. "Urheberrecht Hinterlegung") angeboten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt „Urheberrecht“ sowie unseren Seite Produkte.
Zusätzlich steht eine Suchfunktion bereit, mit der sie aus einer Liste selbständig die auf sie passenden technischen und strategischen Präventionsmaßnahmen auswählen können.

Unterstützung vom Bundeswirtschaftsministerium

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt mit dem Programm SIGNO Hochschulen, Unternehmen und freie Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen. In Hessen steht die HessenAgentur als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten Produkte.

Gewerbliche Schutzrechte vs. Urheberrecht

Anders als die gewerblichen Schutzrechte, die ausdrücklich angemeldet werden müssen, entsteht der Urheberrechtsschutz nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte mit der Schöpfung eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Formalitäten sind nicht zu beachten. Für den Urheberrechtsschutz ist eine Eintragung in ein amtliches Register also weder nötig noch möglich. Dem Urheber stehen Urheberpersönlichkeitsrechte wie das Veröffentlichungsrecht, die Anerkennung seiner Urheberschaft, der Schutz vor Entstellung seines Werkes und wirtschaftliche Verwertungsrechte zu.
Für den Urheberrechtsschutz ist kein Copyright-Vermerk (©) erforderlich. Dieser Vermerk informiert lediglich darüber, dass jemand Urheberrechte reklamiert. Er führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Um die Urheberschaft beweissicher zu dokumentieren, kann es sinnvoll sein, ein Werk oder dessen Abbildung bei einer unabhängigen Stelle, wie z.B. bei einem Notar oder Anwalt zu hinterlegen. Derartige Dienstleistungen werden auch im Internet (Suchworte z.B. "Urheberrecht Hinterlegung") angeboten.