PIUS-Invest

Das Zuschuss-Förderprogramm PIUS-Invest richtet sich an KMUs mit Betriebsstätte in Hessen. Gefördert werden Vorhaben  mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der beihilfefähigen Ausgaben, maximal mit 500.000 €; die beihilfefähigen Ausgaben müssen sich mindestens auf 30.000 € belaufen.  Förderanknüpfungspunkte sind Investitionen in Hessen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Unternehmen, die durch Prozess- und/ oder Organisationsinnovationen umgesetzt werden und durch den Einsatz von hocheffizienten, am Markt verfügbaren Technologien dazu beitragen, die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards, soweit gegeben, zu übertreffen und mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz
  • Speicherung von Energie, Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel
  • Einsparung von Wertstoffen und Etablierung von Wertstoffkreisläufen, Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.
 PIUS-Invest wird ausschließlich aus EFRE-Mitteln finanziert.

Weitere Einzelheiten zu Programm und Konditionen finden Sie hier.

Kombiniationsmöglichkeit
Seit dem 1. Februar 2018 besteht die Möglichkeit, das Förderprogramm PIUS-Invest mit dem Innovationskredit Hessen zu kombinieren und dabei von der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts befreit zu bleiben. In Zukunft können so Investitionsvorhaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in gewerblichen Unternehmen im Rahmen von Prozess- und/ oder Organisationsinnovationen mit einem öffentlichen Zuschuss von bis zu 30 Prozent, maximal jedoch mit 500.000 Euro anteilig gefördert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit dem Innovationskredit Hessen die verbleibenden förderfähigen Ausgaben bis zu 100 Prozent zu finanzieren.