CE-Kennzeichnung

Mit der Erstellung der EG-Konformitätserklärung erwirbt der Hersteller eines Produktes die Berechtigung die CE-Kennzeichnung an seinem Produkt anzubringen. Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für die Produktsicherheit bestimmter Produkte.


Durch die CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob eine unabhängige Stelle überprüft hat, dass diese Vorgaben auch eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung ist also kein Gütesiegel bzw. Qualitätszeichen.

Die wesentlichsten Merkmale des CE-Zeichens sind:
  • Schriftbild wie oben (bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden).
     
  • Es wird ggf. noch durch eine dahinter stehende Kennnummer einer eingeschalteten benannten Stelle ergänzt.
     
  • Das CE-Zeichen wird immer vom Hersteller angebracht – und zwar gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Produkt-Typenschild. Ist dies nicht möglich, kann es auch auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.
     
  • Das CE-Zeichen ist als reines Behörden-Zeichen gedacht; es soll den Kontroll-Behörden anzeigen, dass alle für das Produkt in Frage kommenden CE-Richtlinien eingehalten wurden.
     
  • Das CE-Zeichen muss angebracht werden, oder aber es darf nicht angebracht werden – es ist keine freiwillige Kennzeichnung!
     
Eine Aufstellung der Produktgruppen, die von der CE-Kennzeichnungspflicht betroffen sind, finden Sie in der linken Spalte. Es gelten die jeweiligen Produkt spezifischen Richtlinien.