EU einigt sich auf Klimaziel 2040

Rat und Parlament einigten sich auf eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes mit einem verbindlichen Zwischenziel für 2040. Damit wird der Weg zur Klimaneutralität bis 2050 konkretisiert. Für die Wirtschaft sind sektorübergreifende Flexibilitäten, internationale Klimagutschriften und eine europaweite Einführung des Emissionshandels entscheidend.
Die Einigung enthält zentrale Elemente für den Klimarahmen nach 2030: Mehr Flexibilität zwischen Sektoren und Instrumenten sowie die Nutzung hochwertiger internationaler Klimagutschriften. Ab 2036 dürfen diese bis zu 5 Prozent der Emissionen von 1990 ausgleichen, eine Pilotphase ab 2031 soll den Aufbau eines integren internationalen Kreditmarkts fördern. Für die DIHK sind diese Mechanismen essenziell, um Klimaschutz kosteneffizient und global anschlussfähig zu gestalten. Ebenso wichtig ist die europaweite CO2-Bepreisung, um marktbasierte Lösungen im Klimaschutz zu fördern sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu ermöglichen. Jedoch wurde das Emissionshandelssystem 2 für Gebäude, den Straßenverkehr und kleinere Industrieanlagen (EHS 2) auf 2028 verschoben.
Ein weiterer Kernpunkt ist der Überprüfungsmechanismus: Die Kommission muss regelmäßig bewerten, ob Fortschritte bei Wettbewerbsfähigkeit, Energiepreisen und Emissionsreduktionen erreicht werden. Bei Bedarf sind Anpassungen oder zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um günstige Rahmenbedingungen sicherzustellen. Dies soll die Anpassungsfähigkeit der europäischen Klimapolitik an geänderte technologische, wirtschaftliche und internationale Rahmenbedingungen erhöhen.
Die Einigung ist vorläufig und muss noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden. Danach folgen konkrete Gesetzgebungsvorschläge der Kommission, die die vereinbarten Grundsätze – Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Investitionsförderung – in verbindliche Regeln der Energie- und Klimaarchitektur überführen.