Gebührentarif der IHK Fulda

Schriftliche Adressauskünfte

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
1 Schriftliche Adressauskünfte
1.1 für Nicht-IHK-Mitglieder je Adresse
mindestens
0,20
2,50
1.2 für IHK-Mitglieder je Adresse
mindestens
0,10
1,50
1.3 bei Ausdruck der Anschriften auf Selbstklebe-Etiketten / Diskette / CD-ROM erhöht sich die Gebühr je Adresse um 0,05

Bescheinigungen aus dem Firmenregister

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
2 Bescheinigungen aus dem Firmenregister und dergleichen
(für IHK-Mitglieder gebührenfrei)
je Stück 2,50

Beglaubigungen

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
3
Beglaubigungen (Papierform oder elektronisch)
3.1
Ursprungszeugnissen (UZ)
je Satz 9,00
Handelsrechnungen je Satz 9,00
Sonstige Bescheinigungen
(Für UZ und sonstige Bescheinigungen, die elektronisch beglaubigt werden, sind 2,50 € zzgl. MwSt. an die Gfl zu entrichten)
je Satz 9,00
3.2 Carnets A.T.A:
3.2.1 Ausstellung von Carnets je Stück 50,00
3.2.2 Carnet A.T.A - Bereinigungsgebühr je Stück 25,00

Frei

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
4 Frei

Ausbildung und Umschulung

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
5 Ausbildung und Umschulung
5.1
Eintragung und Betreuung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen, incl. der Prüfungsgebühren einer Zwischen- und Abschlussprüfung
5.1.1 bei Ausbildungsberufen ohne Fertigkeitsprüfung je Vertrag 180,00
5.1.2 bei Ausbildungsberufen mit Fertigkeitsprüfung je Vertrag 240,00
5.1.3 Bei Ausbildungsverträgen so genannter Konkurslehrlinge entfällt die Gebühr gemäß 5.1.1 und 5.1.2
5.2
Anschlussverträge bei Stufenausbildung und Verlängerungsverträge gemäß § 21 Abs. 1 und 3 BBiG
5.2.1 bei Ausbildungsberufen ohne Fertigkeitsprüfung je Vertrag 100,00
5.2.2 bei Ausbildungsberufen mit Fertigkeitsprüfung je Vertrag 130,00
5.3 Wird ein Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöscht, so werden Gebühren anteilig zur entrichteten Eintragungsgebühr erstattet:
5.3.1
bei Lösung vor Beginn der Ausbildung bzw. bei Lösung bis zum Ende der Probezeit
100 % der entrichteten Gebühr
5.3.2 bei Lösung nach Ablauf der Probezeit, aber vor der Aufforderung zur Anmeldung zur Zwischenprüfung 500 % der entrichteten Gebühr
5.3.3 bei Lösung nach der Zwischenprüfung, jedoch vor der Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung 25 % der entrichteten Gebühr
5.4
Abschlussprüfung in besonderen Fällen gemäß §§ 43 Abs. 2, 45 BBiG
5.4.1 bei Ausbildungsberufen ohne Fertigkeitsprüfung je Prüfung 180,00
5.4.2 bei Ausbildungsberufen mit Fertigkeitsprüfung je Prüfung 240,00
5.4.3 Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Zulassung gem. § 45 Abs. 2 und 3 BBiG je Prüfung 20 % der entrichteten Gebühr
5.5 Wiederholung einer Abschlussprüfung ohne Ausbildungsvertrag
5.5.1 ohne Fertigkeitsprüfung je Prüfung 100,00
5.5.2 mit Fertigkeitsprüfung je Prüfung 130,00
5.6 Nachgebühr bei Eingang von Prüfungsanmeldungen nach den festgelegten Anmeldeterminen je Teilnehmer 25,00
5.7 Bestätigung der Übereinstimmung von Qualifizierungsbausteinen mit § 3 der BAVBVO (§ 4 BAVBVO) je Baustein 60,00

Fortbildungsprüfungen, Weiterbildungsprüfungen, Prüfungsgebühren und dergleichen

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
6 Fortbildungsprüfungen, Weiterbildungsprüfungen, Prüfungsgebühren und dergleichen
6.1 Weiterbildungsprüfungen ohne gesonderte Prüfungsteile 300,00
6.1.1 mit Fertigkeitsteil, Dokumentation bzw. Projektarbeit incl. Fachgespräch, Fallstudie u. ä. (zusätzlich zu 6.1) 80,00
6.1.2 mit Demonstration, Fachgespräch, mündlicher Situationsaufgabe, Situationsgespräch u. ä. (zusätzlich zu 6.1) 65,00
6.2 Weiterbildungsprüfungen mit gesonderten Prüfungsteilen
6.2.1 je Prüfungsteil (vorausgesetzt, der Prüfungsteil ist nicht identisch mit 6.2.2 bzw. 6.2.3) 150,00
6.2.1.1 mit Demonstration, Fachgespräch, mündlicher Situationsaufgabe, Situationsgespräch u. ä. (zusätzlich zu 6.2.1) 65,00
6.2.2 Fertigkeitsteil, Dokumentation bzw. Projektarbeit incl. Fachgespräch, Fallstudie 100,00
6.2.3 Integrierter berufs- und arbeitspädagogischer Teil 130,00
6.3 Frei
6.4 Ausbildereignungsprüfung 150,00
6.4.1 nur schriftlicher Teil der AEVO Prüfung 65,00
6.4.2 nur praktischer Teil der AEVO Prüfung 85,00
6.4.3
Befreiung von dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gem. § 6 Abs. 2 oder Abs. 3 der Ausbildereignungsverordnung.
Ausstellung einer Bescheinigung (für IHK-Mitglieder entfällt diese Gebühr)
je Antrag 25,00
6.5 Wiederholungprüfungen
6.5.1 vollständige Wiederholung (je Prüfung bzw. Prüfungsteil) Beträge jeweils von 6.1 bis 6.4
6.5.2 teilweise Wiederholung je Prüfungsfach (bis max. Beträge nach den Ziffern 6.1, 6.2.1 bzw. 6.3) 50,00
6.6 Prüfung „Zusatzqualifikation Fremdsprache“ je Teilnehmer 90,00
6.6.1 schriftliche Prüfung komplett je Teilnehmer 45,00
6.6.1.1 schriftliche Prüfung je Prüfungsfach je Teilnehmer 25,00
6.6.2 mündliche Prüfung je Teilnehmer 50,00
6.7 Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Zulassung für die Prüfung nach 6.1 bis 6.6 20 % der entrichteten Gebühren
6.8 Neuausfertigung und Zweitschriften von Prüfungsdokumenten der IHK Fulda sowie Bescheinigung von Ausbildungsverhältnissen
6.8.1 aus den Jahren vor 1990 je Dokument 25,00
6.8.2 aud den Jahren nach 1990 je Dokument 14,50
6.9 Prüfung der Gleichwertigkeit von Aussiedlerzeugnissen und ggf. deren Anerkennung und Gleichstellung je Antrag 25,00
6.10 Prüfung der Gleichwertigkeit sonstiger ausländischer Bildungsabschlüsse und ggf. die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung 25,00

Sachkundeprüfungen/Bescheinigungen und Unterrichtungsnachweise

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
7 Sachkundeprüfungen/Bescheinigungen und Unterrichtungsnachweise
(soweit nicht behördlich anderweitig festgesetzt)
7.1 Unterrichtungsnachweis für Hotel- und Gaststättengewerbe je Teilnehmer 75,00
7.1.1 Bei Sammelanmeldung von mindestens 10 Teilnehmern durch ein Unternehmen je Teilnehmer 70,00
7.1.2 Bei Sammelanmeldung von mindestens 20 Teilnehmern durch ein Unternehmen je Teilnehmer 65,00
7.1.3 Befreiung vom Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe je Antrag 25,00
7.2 Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
7.2.1 je Teilnehmer 85,00
7.2.2 Bei Sammelanmeldung von mindestens 10 Teilnehmern durch ein Unternehmen je Teilnehmer 70,00
7.2.3 Bei Sammelanmeldung von mindestens 20 Teilnehmern durch ein Unternehmen je Teilnehmer 65,00
7.2.4 Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Zulassung je Teilnehmer 20 % der zu entrichtenden Gebühr
7.3 Verkehrsrechtliche Fachkundeprüfungen (Regelprüfung)
7.3.1 Durchführung der Fachkundeprüfung (Regelprüfung) und Erteilung einer Fachkundebescheinigung
für den Güterkraftverkehr und den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen und Mietwagen je Antrag 240,00
Verkehr mit Taxen und Mietwagen je Antrag 210,00
7.3.2 Fachkunde-Bescheinigungen ohne Prüfung (Entscheidung über Anerkennung leitender Tätigkeit – inkl. Ausstellung des Schulungsnachweises)
für den Güterkraftverkehr und den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxi und Mietwagen je Antrag 110,00
Verkehr mit Taxen und Mietwagen je Antrag 110,00
7.4
Ausstellung von Fachkunde-Bescheinigungen im Verkehr aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfungen, Umschreibungen beschränkter Fachkunde-Bescheinigungen (im Güterkraftverkehr) und die Erteilung von Zweitschriften
je Antrag 45,00
7.5 Frei
7.6 Frei
7.7 Frei
7.8 Frei
7.9 Bewachungsgewerbe
7.9.1 Unterrichtungsverfahren
7.9.1.1
Unterrichtung im Umfang von 40 Stunden
je Teilnehmer 445,00
7.9.1.2 frei
7.9.2.1 Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) je Teilnehmer 180,00
7.9.2.2 mündliche Prüfung je Teilnehmer 60,00
7.9.2.4 Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Zulassung je Teilnehmer 20 % der zu entrichtenden Gebühr
7.10 Gebühren aus der Umsetzung des Versicherungsvermittlungsrechts
7.10.1 Durchführung der Sachkundeprüfung 290,00
7.10.2 Wiederholung der praktischen Prüfung 95,00
7.10.3
Rücktritt nach Zulassung (Stornogebühr):
bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung 30 % der fälligen Gebühr
Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung 50 % der fälligen Gebühr
7.10.4 Überprüfung der Pflichten der Versicherungsvermittler gem. § 15 Abs. 1 Vers.VermV 100,00 bis 3.000,00
7.10.5 Überprüfung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater nach § 15 Abs. 2 Vers.VermV 100,00 bis 3.000,00

Prüfungen Güter- und Personenverkehr

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
8 Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güter- und Personenverkehr
8.1
Berufskraftfahrerqualifikation gemäß § 1 Abs. 2 BKrFQV
8.1.1 Theoretische Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation (240 Min.) 210,00
8.1.2 Praktische Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation (210 Min.) 1.200,00
8.2 Berufskraftfahrerqualifikation gemäß § 1 Abs. 3 BKrFQV (Quereinsteiger)
8.2.1 Theoretische Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation (170 Min.) 200,00
8.2.2
Praktische Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation (210 Min.)
1.200,00
8.3 Berufskraftfahrerqualifikation gemäß § 1 Abs. 3 BKrFQV (Umsteiger)
8.3.1 Theoretische Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation (110 Min.) 190,00
8.3.2 Praktische Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation (120 Min.) 900,00
8.4 Theoretische Prüfungen zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation
8.4.1 gemäß § 2 Abs. 6 BKrFQV (90 Min.) 130,00
8.4.2 gemäß § 2 Abs. 9 BKrFQV (Quereinsteiger/60 Min.) 120,00
8.4.3 gemäß § 3 BKrFQV (Umsteiger/45 Min.) 115,00
8.5 Rücktritt
Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, frühestens aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin
50 % der vollen Gebühr
8.6 Ersatzausstellung einer Prüfungsbescheinigung 45,00

Sachverständige und Probennehmer

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
9 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und Probenehmern
9.1 Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Verfahrensgebühr) je Antrag 600,00
9.2 Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern (Verfahrensgebühr) je Antrag 70,00
9.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und Probenehmern (Bestellungsgebühr) 300,00
9.4 Verlängerung der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen und Probenehmern je Antrag 170,00
9.5
Erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen aus anderen Bezirken nach Sitzverlegung
je Antrag 170,00
9.6 Überprüfung der besonderen Sachkunde (aufgrund eingereichter Gutachten sowie Fachgespräch) auch im Auftrag anderer Industrie- und Handelskammern durch ein Fachgremium (Überprüfungsgebühr) je Bewerber 1.000,00
9.7 Vorabprüfung der eingereichten Gutachten je 5 Gutachten 160,00
9.8 Besondere Aufwendungen sind nach § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung gesondert zu erstatten

Schiedsgebühren

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
10 Schiedsgebühren nach Maßgab der Schiedsgerichtsordnung

Mahn- und Beitreibungsgebühren

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
11 Mahn- und Beitreibungsgebühren
11.1 Mahngebühren für die zweite und jede weitere Mahnung 2,50
11.2 Beitreibungsgebühr (Einleitung der Beitreibung) 15,00

Registrierung von Standorten (Umwelt-Audit)

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
12 Registrierung von Standorten im Sinne der Verordnung (EG) 761/2001 - Umwelt-Audit- VO - i. V. m. §§ 32-36 Umweltauditgesetz
12.1 Erstmalige Eintragung des Standortes in das Register nach Prüfungsaufwand 230,00 bis 882,00
12.2 Ablehnung der erstmaligen Eintragung nach Prüfungsaufwand 230,00 bis 882,00
12.3 Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung nach Prüfungsaufwand 77,00 bis 460,00
12.4 Eintragung nach vorangegangener Ablehnung je Antrag 77,00
12.5 Vorübergehende Aufhebung der Registrierung nach Prüfungsaufwand 153,00 bis 882,00
12.6 Streichung der Eintragung gem. Art. 6 Nr. 3, 4 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 nach Prüfungsaufwand 153,00 bis 882,00
12.7 Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bei Zurückweisung eines Widerspruchs Die gleiche Gebühr wie für die angefochtene Sachentscheidung
12.8 Besteht eine einzutragende Organisation aus einer Vielzahl von Standorten unterschiedlicher Behördenzuständigkeit, kann die registerführende Stelle wegen des daraus resultierenden Mehraufwandes eine höhere Gebühr, als im Gebührenrahmen vorgesehen, festsetzen.

Versicherungsvermittler/Versicherungsberater

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
13 Versicherungsvermittler/Versicherungsberater
13.1 Registrierung
13.1.1 Registrierung von Versicherungsvermittlern/Versicherungsberatern
(§§ 34 d Abs. 1, 2, 10 GewO)
65,00
13.1.2 Änderung der Registerdaten
(§ 11 a GewO)
30,00
13.1.3
Schriftliche Auskunft
(§ 11 a Abs. 2 GewO)
18,00
13.1.4 Anmeldung dritter EU- oder EWR-Staaten
(§ 11 a Abs. 4 GewO)
30,00
13.1.5 Registrierung der Angestellten von Versicherungsvermittlern
(§34 d)
30,00
Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 30,00
13.2 Erlaubnis
13.2.1
Erlaubnis für die Versicherungsvermittler/Versicherungsberater
(§§ 34 d Abs. 1, 2 GewO)
270,00
13.2.2 Erlaubnisbefreiung für Versicherungsvermittler
(§ 34 d Abs. 6 GewO)
160,00
13.2.3
Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzung
(§§ 34 d Abs. 2 GewO)
50,00 bis 200,00
13.2.4 Überprüfung der Dokumentationspflichten der Versicherungsvermittler
(§ 15 Abs. 1 VersVermV)
50,00 bis 3.000,00
13.2.5 Überprüfung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater
(§ 15 Abs. 2 VersVermV)
50,00 bis 3.000,00
13.2.6 Ersatz- und Zweitbescheinigungen
(§ 11a GewO)
25,00

Finanzanlagenvermittler

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
14 Finanzanlagenvermittler
14.1 Registrierung
14.1.1
Registrierung von Finanzanlagenvermittlern (§ 34f Abs. 5 GewO) oder Honorar-Finanzanlageberatern (§ 34h Abs. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 5 GewO)
65,00
14.1.2
Registrierung von Angestellten von Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 6 GewO) oder Honorar-Finanzanlageberater (§ 34h Abs. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 6 GewO)
30,00
14.1.3 Änderung der Registerdaten
(§ 11 a GewO)
30,00
14.1.4 Schriftliche Auskunft
(§ 11 a Abs. 1 GewO)
18,00
14.2 Erlaubnis (§ 34f Abs. 1 GewO)
14.2.1
Erlaubnis für Finanzanlagevermittler (§ 34f Abs. 1 GewO) oder Honorar-Finanzanlageberater (§ 34h Abs. 1 GewO)
14.2.1.1 Gesamterlaubnis (3 Kategorien) 320,00
14.2.1.2 Teilerlaubnis (2 Kategorien) 270,00
14.2.1.3 Teilerlaubnis (1 Kategorie) 210,00
14.2.1.4 Erweiterung der Erlaubniskategorie 250,00
14.2.1.5 Umwandlung der Finanzanlagenerlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 5 GewO 50,00
14.2.1.6
Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnis-Voraussetzungen (§ 34f Abs. 2 GewO, §§ 34h Abs. 1 S. 4, 34f Abs. 2 GewO)
50,00 bis 200,00
14.3 Prüfungspflicht (§ 24 FinVermV)
14.3.1
Überprüfung der Information-, Beratungs- und Dokumentations- und Prüfungspflichten der Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlageberater
(§§ 34f und 34h GewO jeweils i. V. Abschnitt 4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung)
50,00 bis 3.000,00
14.3.2 Gleichwertigkeitsprüfung 50,00 bis 500,00
14.3.3 Nachforderung eines Prüfberichts 50,00
14.3.4 Überprüfung der Prüfungspflicht
(§ 24 Abs. 2 FinVermV)
50,00 bis 3.000,00

Immobiliardarlehensvermittler

Tarif-
Nummer
Gebührenpflichtige Leistung Einheit/Bemerkung Gebühr Euro
15 Immobiliardarlehensvermittler
15.1 Registrierung
15.1.1
Registrierung von Immobiliardarlehensvermittlern
(§ 34i Abs. 8 Nr. 1 GewO)
80,00
15.1.2
Registrierung von Angestellten der Immobiliardarlehensvermittler
(§ 34 i Abs. 8 Nr. 2 GewO
30,00
15.1.3
Änderung der Registerdaten
(§ 11a GewO/§ 34i Abs. 8 Nr. 3 GewO)
30,00
15.1.4
Schriftliche Auskunft
(§ 11a Abs. 2 GewO)
15,00
15.1.5 Registrierung von Vermittlern mit Erlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
(§ 34i Abs. 4 GewO)
75,00
Genehmigt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Wiesbaden mit dem Schreiben vom 07.01.2026, Az.: 0458-III-041-d-08-00001#2025-00001
Dieser Beschluss wird hiermit ausgefertigt und in der Wirtschaft Region Fulda 01-02/2026, Magazin der Industrie- und Handelskammer Fulda, veröffentlicht.
gez.
Dr. Christian Gebhardt, Präsident und Michael Konow, Hauptgeschäftsführer