Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid einlegen

Unter bestimmten Vorraussetzungen haben die Mitglieder der IHK Fulda die Möglichkeit Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid eizulegen.
Folgende Umstände können Grund zum Widerspruch sein
  • Gewerbertrag / Gewinn aus dem Gewerbebetrieb des Beitragsjahres übersteigt 5.200,00 Euro nicht
  • Gewerbertrag / Gewinn aus dem Gewerbebetrieb als Existenzgründer des Beitragsjahres übersteigt 25.000,00 Euro nicht. Zusätzlich wurden in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt noch war der Gründer an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt. Das Gewerbe wurde nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt.
  • Bereits Mitglied bei der Handwerkskammer
  • Ausübung eines “Freien Berufs” nach Feststellung des Finanzamts
  • Gewerbe wurde bereits abgemeldet
  • Veranlagung fand bereits unter einer anderen Mitglieds-/Identnummer statt
  • die Bemessungsgrundlage hat sich laut Steuerbescheid geändert
Sollte einer dieser Umstände auf Sie zutreffen können Sie Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen. Nutzen Sie dazu bitte unseren Online-Antrag oder das Widerspruchsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 380 KB).
Hinweis: Beim jährlichen Versand der Beitragsbescheide bzw. Mahnungen werden verstärkt Rückfragen an die Beitragsabteilung gerichtet, um offene Fragen zu klären. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht immer die gewünschte und von Ihnen mit Recht erwartete Verfügbarkeit der Mitarbeitenden gewährleistet werden kann.


Hier ein paar Tipps um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern:

  • Nutzen Sie die Randbereiche der Bürozeiten, da hier erfahrungsgemäß weniger Ansturm herrscht. Wichtige Informationen zum IHK-Beitrag finden Sie auch hier auf der Beitragsseite.
  • Sofern Sie Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid einlegen, weisen wir darauf hin, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Der Beitrag ist trotz des eingelegten Widerspruchs zu begleichen. Sofern Ihrem Widerspruch stattgegeben wird, werden bereits gezahlte Beiträge erstattet.
  • Bitte bedenken Sie, dass es sich bei einem Widerspruch um einen Verwaltungsakt handelt. Viele Fragen lassen sich bspw. schon durch ein Gespräch oder eine kurze Mail klären. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, können Sie selbstverständlich auch den betreffenden IHK-Beitrag zunächst an uns überweisen und dann in Ruhe evtl. bestehende Fragen klären.
  • Sollten Sie Widerspruch einlegen, achten Sie darauf, dass Sie alle nötigen Nachweise und Unterlagen mit einreichen. So verkürzen Sie die Bearbeitungsdauer.
  • Bei Fragen zum IHK-Beitrag steht Ihnen die Beitragsabteilung unter den rechts aufgeführten Kontaktdaten zur Verfügung.