Widerspruch

Beim jährlichen Versand der Beitragsbescheide bzw. Mahnungen werden verstärkt Rückfragen an die Beitragsabteilung gerichtet, um offene Fragen zu klären. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht immer die gewünschte und von Ihnen mit Recht erwartete Verfügbarkeit der Mitarbeiter-/Innen gewährleistet werden kann.


Hier ein paar Tipps um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern:


Nutzen Sie die Randbereiche der Bürozeiten, da hier erfahrungsgemäß weniger Ansturm herrscht. Wichtige Informationen zum IHK-Beitrag finden Sie auch hier auf der Beitragsseite.

Sofern Sie Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid einlegen, weisen wir darauf hin, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Der Beitrag ist trotz des eingelegten Widerspruchs zu begleichen. Sofern Ihrem Widerspruch stattgegeben wird, werden bereits gezahlte Beiträge erstattet.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei einem Widerspruch um einen Verwaltungsakt handelt. Viele Fragen lassen sich bspw. schon durch einen formlosen Brief klären. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, können Sie selbstverständlich auch den betreffenden IHK-Beitrag zunächst an uns überweisen und dann in Ruhe evtl. bestehende Fragen klären.

Bei Fragen zum IHK-Beitrag steht Ihnen die Beitragsabteilung unter den rechts aufgeführten Kontaktdaten zur Verfügung