IHK und Pflichtmitgliedschaft

Was sind Industrie- und Handelskammern?

Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen sich die Wirtschaft zur eigenen Interessenvertretung und zur Regelung wirtschaftsnaher, aber an sich staatlicher Aufgaben, selbst organisiert.
Das oberste Gremium der IHK ist die von allen IHK-zugehörigen Unternehmen gewählte Vollversammlung mit dem Präsidium an der Spitze. Die Mitglieder in Vollversammlung und Präsidium sind ausschließlich Unternehmer beziehungsweise Unternehmensvertreter, die ehrenamtlich für die Interessen der gesamten Wirtschaft eintreten.
Hinter dem System der IHKs beziehungsweise dem Prinzip der wirtschaftlichen Selbstverwaltung steht die Tatsache, dass die Selbstorganisation der Wirtschaft, des Handwerks und der freien Berufe kompetenter, wirksamer, preisgünstiger und wirtschaftsnäher ist als eine staatliche Wirtschaftsverwaltung.

Warum gibt es die Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer?

Interpretiert bedeutet "Pflichtmitgliedschaft" nichts anderes als "Selbstverwaltung der Wirtschaft". Die Wirtschaft regelt über die IHKs vielfältige Aufgaben selbst. Sie stellen Ursprungszeugnisse und Carnets aus, nehmen Prüfungen bei der Berufsbildung ab, vereidigen Sachverständige, führen gutachterliche Tätigkeiten für die staatlichen Verwaltungen und für die Gerichte durch, wirken bei der Bestellung von Handelsrichtern mit, stellen Exportdokumente aus und erfüllen gesetzlich festgelegte Informationspflichten.
Viele dieser Aufgaben hat der Staat den IHKs übertragen. Würde der Staat diese Aufgaben selbst wahrnehmen, so bekämen die Unternehmen dies nicht nur durch höhere Steuern und Abgaben zu spüren, sie müssten zudem auf Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesen Angelegenheiten verzichten.
Auch die politische Funktion der IHKs als Interessenvertretung lebt von einer breiten Basis: Nur wenn alle Unternehmen Mitglied sind, können die IHKs das Interesse aller Gewerbetreibenden vertreten. Wenn die IHKs hingegen auf die Anwerbung von Mitgliedern angewiesen wären, könnten leicht die finanzstarken Unternehmen das Sagen bekommen und die Objektivität der IHKs gefährden.

Was leistet die IHK für ihre Mitgliedsunternehmen?

Unabhängig vom gesamtwirtschaftlichen Auftrag der IHK kann jedes Mitgliedsunternehmen aber nicht nur mittelbar, sondern bei Bedarf auch unmittelbar von der Arbeit der IHK profitieren.
Wenn die IHK dafür sorgt, dass die Verkehrsanbindung in die Innenstadt verbessert wird, ist das gut für jeden, der dort ein Geschäft hat. Von sachkundigen Gutachten der IHK bei schwierigen öffentlichen Investitionsentscheidungen hat jeder einen Nutzen, der in der betreffenden IHK-Region seinen Geschäften nachgeht.
Im Dialog mit den politischen Entscheidern drängen sie zum Beispiel auf niedrige Steuer- und Abgabenlasten, Abbau von Bürokratie und/oder erträgliche  Umweltauflagen. Die Arbeit der IHK nutzt auch jedem, der zum Beispiel kompetente und gut ausgebildete Fachkräfte sucht und einstellt. Die IHKs nehmen bundesweit jedes Jahr über 500.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab und sorgen für eine solide Ausbildung.
Darüber hinaus bietet die IHK ganz konkrete Dienstleistungen an: Existenzgründungsberatung, die Erteilung von Rechtsauskünften und Steuertipps sowie Unterstützung beim Knüpfen ausländischer Geschäftskontakte sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem umfassenden Serviceangebot der Industrie- und Handelskammer.
Mit vielen Auskunftsdiensten und Beratungsleistungen im Bereich öffentlicher Förderprogramme, in Umweltfragen, bei Technologieförderungen oder in der Außenwirtschaft leistet die IHK individuelle betriebliche Unterstützung.
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Selbstverwaltung der Wirtschaft – ein starkes Stück Unternehmerfreiheit?

Pflicht darf dann nicht als Zwang empfunden werden, wenn die Pflicht Grundrechte sichert. Die Industrie- und Handelskammern, die ältesten Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, sichern unternehmerische Grundrechte: die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung und die Gewährleistung des Eigentums.
Überall setzt sich die Auffassung durch, dass der Staat nur die Aufgaben wahrnehmen soll, die Dritte nicht wahrnehmen können. Durch die IHKs regelt die Unternehmerschaft einen großen Teil der sie betreffenden Aufgaben und Rechte selbst.
Je mehr Unternehmen sich in ihrer Industrie- und Handelskammer nicht nur als Pflichtmitglied verstehen, sondern sich aktiv für die Interessen der Wirtschaft und die Rechte der Unternehmen engagieren, desto größer wird der Einfluss der Wirtschaft auf den politischen Willensbildungsprozess.